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Höhergruppierung E8 Stufe 4 nach E9

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WiesoWeshalbWarum:
Die Zulage für die vorübergehende Ausübung höherwertiger Tätigkeit wird auf der Grundlage des Höhergruppierungsbetrags berechnet, sodass das Tabellenentgelt nach Höhergruppierung dem bisherigen Entgelt (Tabellenentgelt einschließlich Zulage nach § 14 TVöD) entspricht.

Habe das grade gefunden.
Kann diese Zulage frei bestimmt werden oder gibt es dafür bestimmte Parameter?
Wenn ich den obigen Satz lese werde ich nicht schlau. Welcher Höhergruppierungsbeitrag wäre das in meinem Fall? Diff. E8 Stufe 4 - E8 Stufe5? Die Tätigkeit ist ja die für E9a.. Stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch :-[

MoinMoin:
Das ganz läuft so ab:
Man überträgt dir nur vorübergehend die höherwertigen Tätigkeiten (z.B. zur Erprobung) und du bleibst in deiner alten EG und Stufe und Stufenlaufzeit läuft weiter.
Du bekommst aber das Entgelt in der höhe ausgezahlt, als ob du höhergruppiert worden wärst.

WiesoWeshalbWarum:
Danke für die Erläuterung.
In meinem Fall ist da nur das Problem das das Tabellenentgelt E8S4- E9aS3 gleich ist.
Wie wird die Zulage in so einem Fall berechnet?

MoinMoin:

--- Zitat von: WiesoWeshalbWarum am 04.05.2023 06:58 ---Danke für die Erläuterung.
In meinem Fall ist da nur das Problem das das Tabellenentgelt E8S4- E9aS3 gleich ist.
Wie wird die Zulage in so einem Fall berechnet?

--- End quote ---
Genauso wie bei einer Höhergruppierung, in deinem Fall bekommst du eine Zulage von 100,96€

WiesoWeshalbWarum:
Danke.
Dann bin ich mal gespannt ob ich mit dem Vorschlag weiter komme ;)

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