Autor Thema: Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension  (Read 3069 times)

officebuyman

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Guten Tag,

ich bin nach 14 Jahren verbeamtet worden (3 Jahr Ausbildung und 11 Jahre angestellt). Das heißt, theoretisch stünde mir eine Rente zu, VBL und eine Pension. (Ich weiß es gibt eine Deckelung wegen der Überversorgung) Mit meinen Dienstjahren kann ich maximal auf 59% Pension kommen. Vor kurzem wurde ich Beamter auf Lebenszeit.

Ich habe beiläufig in einem Gespräch in der Kantine erfahren, dass es wohl die Möglichkeit gibt, dass die Jahre als Angestellter für den Pensionsanspruch angerechnet werden. "Man müsse dazu einen Antrag stellen". Leider habe ich in der Perso keine hilfreiche Antwort bekommen (wundert mich denn das müsste eigentlich regelmäßig vorkommen).

Ich hätte daher zwei Fragen:

Kann mir jemand erklären wie ich vorgehen muss damit die Rente laienhaft ausgedrückt auf die Pension angerechnet wird um den Maximalsatz zu erreichen?

Sollte dies möglich sein erlischt natürlich der Anspruch auf die Rente. Wie verhält es sich mit der VBL? Bekäme man diese trotz des maximalen Pensionssatzes oder fällt diese dann ebenso weg?

Vielen Dank vorab. Ich hoffe jemand kennt sich damit aus.

Liebe Grüße

Rentenonkel

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Antw:Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension
« Antwort #1 am: 04.05.2023 13:18 »
Die Ansprüche auf gesetzliche Rente und VBL werden durch das Beamtenverhältnis nicht berührt. Im Alter musst du daher alle drei Ansprüche realisieren.

Wenn die Summe der drei Ansprüche die Höchstversorgungsgrenze der Beamtenversorgung übersteigt, wird die Pension entsprechend gekürzt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden. Die entsprechenden Vorschriften dazu finden sich hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/BJNR024850976.html

Sofern Du der Meinung bist, du hast anrechenbare Zeiten zurück gelegt, kannst Du einen entsprechenden Antrag bei Deinem Dienstherrn stellen.

officebuyman

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Antw:Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension
« Antwort #2 am: 04.05.2023 13:45 »
Hallo Rentenonkel,

danke für die schnelle und präzise Antwort. Ich werde mir das in Ruhe durchlesen und schauen ob ich entsprechende Voraussetzungen erfülle. Gibt es einen allgemeinen Antrag der dafür ausgefüllt werden muss oder ist dies von Behörde zu Behörde individuell?

Liebe Grüße
Christian

flip

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Antw:Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension
« Antwort #3 am: 04.05.2023 13:49 »
Privatrechtliche Arbeitsverhältnisse im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn werden berücksichtigt.
Ich wüsste nicht, dass es hierfür eines Antrags bedarf. Bei mir jedenfalls nicht.

Du kannst einen Antrag auf Versorgungsauskunft über deine Personalstelle bei der zuständigen Pensionsregelungsbehörde stellen.
Ich gehe davon aus dass die Voraussetzungen (Dienstzeit von fünf Jahren) durch die Tarifbeschaftigung im ÖD  gegeben sind.


https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Versorgung/Versorgungsauskuenfte-Vorwegentscheidungen/Versorgungsauskunft/versorgungsauskunft_node.html
« Last Edit: 04.05.2023 14:03 von flip »

officebuyman

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Antw:Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension
« Antwort #4 am: 04.05.2023 13:52 »
Hallo flip,

ich habe vorher beim Land Hessen gelernt und gearbeitet und bin dann zum Bund gewechselt. Von einem Ministerium in eine Bundesbehörde in der selben Laufbahn (wüsste also auf den ersten Blick nicht was dagegen spricht). Mir wurde jedoch erzählt ich soll selbst tätig werden, so hätte ich es auch schwarz auf weiß.

Rentenonkel

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Antw:Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension
« Antwort #5 am: 04.05.2023 13:56 »
Hallo Rentenonkel,

danke für die schnelle und präzise Antwort. Ich werde mir das in Ruhe durchlesen und schauen ob ich entsprechende Voraussetzungen erfülle. Gibt es einen allgemeinen Antrag der dafür ausgefüllt werden muss oder ist dies von Behörde zu Behörde individuell?

Liebe Grüße
Christian

Die Anträge können meines Wissens nach formlos gestellt werden. Mir ist kein Vordruck bekannt, mit dem das geltend gemacht werden muss.

officebuyman

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Antw:Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension
« Antwort #6 am: 04.05.2023 13:56 »
Danke Dir Rentenonkel!

Organisator

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Antw:Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension
« Antwort #7 am: 04.05.2023 13:57 »
Die Ansprüche auf gesetzliche Rente und VBL werden durch das Beamtenverhältnis nicht berührt. Im Alter musst du daher alle drei Ansprüche realisieren.

Wenn die Summe der drei Ansprüche die Höchstversorgungsgrenze der Beamtenversorgung übersteigt, wird die Pension entsprechend gekürzt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Vordienstzeiten als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden. Die entsprechenden Vorschriften dazu finden sich hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/BJNR024850976.html

Sofern Du der Meinung bist, du hast anrechenbare Zeiten zurück gelegt, kannst Du einen entsprechenden Antrag bei Deinem Dienstherrn stellen.

Interpretiere ich das BeamtVG und die Verwaltungsvorschrift dazu richtig, dass
- Ausbildungszeiten im öD (im Angestelltenverhältnis) nicht berücksichtigt werden können
- und bei einer Ernennung mit vorangegangener Laufbahnausbildung eine Berücksichtigung ebenfalls nicht in Frage kommt, da vorab geleistete Zeiten daher nicht förderlich sein können?

officebuyman

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Antw:Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension
« Antwort #8 am: 04.05.2023 14:37 »
Das die Ausbildung nicht angerechnet wird in vielerlei Hinsicht habe ich auch so im Kopf. Könnte für die Laufbahnausbildung in dem Fall genauso sein...

flip

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Antw:Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension
« Antwort #9 am: 04.05.2023 17:30 »
Ich habe letztens eine Versorgungsauskunft gemäß § 49 Abs. 10 Beamtenversorgungsgesetz angefordert und auch erhalten.

Bei mir wurde
  • Ausbildung (§ 12 BeamtVG),
  • Pflichtwehrdienst (§ 9 BeamtVG),
  • privatrechtl. Arbeitsverhältnis im öD (§ 10 BeamtVG) und natürlich die
  • Beamtendienstzeit (§ 6 Abs. 1 BeamtVG)

als ruhegehaltsfähige Dienstzeit zur Berechnung des Ruhegehatssatzes nach § 14 Abs. 1 BeamtVG (neue Fassung) anerkannt.

Eine Unterscheidung bzgl. Laufbahnausbildung, Beamter auf Probe etc. wurde nicht getroffen.

officebuyman

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Antw:Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension
« Antwort #10 am: 07.05.2023 15:48 »
Hallo Flip, das werde ich auch machen. Ich bin/war mir nicht sicher ob der Arbeitgeber bzw. die zuständige Stelle mir automatisch meine ruhegehaltsfähigen Zeiten an rechnet und auf die Pension an rechnet. Es kommt/kam nie eine Nachricht dazu, was mich verunsichert. Genauso weiß ich nach wie vor nicht was mit meiner VBL ist. Das Geld wurde ja zusätzlich eingezahlt und ich frage mich ob die BBL wegfällt wenn ich den maximalen Pensionsanspruch erhalte.

officebuyman

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Antw:Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension
« Antwort #11 am: 07.05.2023 15:53 »
Ich habe letztens eine Versorgungsauskunft gemäß § 49 Abs. 10 Beamtenversorgungsgesetz angefordert und auch erhalten.

Bei mir wurde
  • Ausbildung (§ 12 BeamtVG),
  • Pflichtwehrdienst (§ 9 BeamtVG),
  • privatrechtl. Arbeitsverhältnis im öD (§ 10 BeamtVG) und natürlich die
  • Beamtendienstzeit (§ 6 Abs. 1 BeamtVG)

als ruhegehaltsfähige Dienstzeit zur Berechnung des Ruhegehatssatzes nach § 14 Abs. 1 BeamtVG (neue Fassung) anerkannt.

Eine Unterscheidung bzgl. Laufbahnausbildung, Beamter auf Probe etc. wurde nicht getroffen.

Hast du die Versorgungsauskunft von bzw. über deine/r Personalabteilung angefordert?

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Antw:Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension
« Antwort #12 am: 07.05.2023 19:35 »
Die Versorgung wird von Amts wegen festgesetzt. Um späteren Widerspruchsverfahten vorzubeugen, ist ein kollegialer Hinweis an die zuständigen Kollegen aus dem Personalbereich aber sicher unschädlich.

Denn sogenannte förderliche Zeiten bei einem öffentlichen Arbsitgeber SOLLEN bei der Festsetzung der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit berücksichtigt werden.

Das führt zu einem Ergebnis, das möglicherweise contraintuitiv erscheint: Die Zeit der Ausbildung und die Zeit als Angestellter werden in der Rentenversicherung berücksichtigt - und dieselben Zeiten werden nochmals für sie Pension berücksichtigt. Furdieselbe Zeit erhältst Du somit Versorgung aus zwei Kassen. Einzige Ausnahme: Ausbildungszeiten werden auf 1095 Tage (Berufsausbildung) bzw. 855 Tage (Studium) begrenzt.

Sofern aus dieser Kombination von Leistungen schließlich eine Versorgungsobergrenze erreicht wird, erfolgt eine entsprechende Ķürzung der Pension. Das war Dir aber ja bereits bewusst.

flip

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Antw:Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension
« Antwort #13 am: 08.05.2023 08:51 »
Ich habe letztens eine Versorgungsauskunft gemäß § 49 Abs. 10 Beamtenversorgungsgesetz angefordert und auch erhalten.

Bei mir wurde
  • Ausbildung (§ 12 BeamtVG),
  • Pflichtwehrdienst (§ 9 BeamtVG),
  • privatrechtl. Arbeitsverhältnis im öD (§ 10 BeamtVG) und natürlich die
  • Beamtendienstzeit (§ 6 Abs. 1 BeamtVG)

als ruhegehaltsfähige Dienstzeit zur Berechnung des Ruhegehatssatzes nach § 14 Abs. 1 BeamtVG (neue Fassung) anerkannt.

Eine Unterscheidung bzgl. Laufbahnausbildung, Beamter auf Probe etc. wurde nicht getroffen.

Hast du die Versorgungsauskunft von bzw. über deine/r Personalabteilung angefordert?

Ich habe die Versorgungsauskunft über mein Personalreferat angefordert. Es wird dann von der Pensionsregelungsbehörde, bei mir der Zoll, die Personalakte angefordert. In meiner Personalakte sind sämtliche Zeiten im öffentlichen Dienst enthalten.

officebuyman

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Antw:Wechsel Angestellter -> Beamter Rente & Pension
« Antwort #14 am: 08.05.2023 08:56 »
Hallo Flip,

super danke! Werde ich auch so machen. Steht in der Versorgungsauskunft auch wie viel % Pension Dir am Ende zu stehen oder ergibt sich das daraus nicht? Liebe Grüße