Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Gesetzliche Grundlage für Ausschreibungen

<< < (2/2)

Agent Romanoff:
Man könnte den Weg über "sonstiger Beschäftigter" gehen.

Das heißt dann, dass der Bewerber über eine einschlägige Berufsausbildung und mindestens nochmal 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen muss
oder
mindestens 6 Jahre einschlägige Berufserfahrung ...also doppelt so lange einschlägige Berufserfahrung wie das Studium zum Bachelor dauern würde.

MoinMoin:

--- Zitat von: Agent Romanoff am 05.05.2023 10:47 ---Man könnte den Weg über "sonstiger Beschäftigter" gehen.

Das heißt dann, dass der Bewerber über eine einschlägige Berufsausbildung und mindestens nochmal 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen muss
oder
mindestens 6 Jahre einschlägige Berufserfahrung ...also doppelt so lange einschlägige Berufserfahrung wie das Studium zum Bachelor dauern würde.

--- End quote ---
Das wäre für eine Eingruppierung uU relevant, nicht aber bei der Frage, ob jemand im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden darf.
Und ob jemand durch einschlägige Berufserfahrung und Handauflegen zum sB wird ist halt immer eine Einzelfallentscheidung.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version