Das BVA hat einen hübschen Leitfaden dafür:
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_eingruppierung.htmlIn den Entgeltgruppen 9b bis 12 wird zusätzlich zu dem Tätigkeitsmerkmal „gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen“ zur Stärkung des Ausbildungsbezugs das Tätigkeitsmerkmal „Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit“ eingeführt. Dieses neue Merkmal erfordert einen FH- oder Bachelor-Abschluss und eine entsprechende Tätigkeit
Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 9b bis 12 bauen aufeinander auf und beziehen sich auf die Tätigkeitsmerkmale der niedrigeren Entgeltgruppe. Hierbei müssen jeweils auch die Anforderungen der nächst niedrigeren Entgeltgruppe, auf die die höhere Entgeltgruppe aufbaut, vollständig erfüllt sein.
Die Entgeltgruppe 9 c ist gekennzeichnet durch das Tätigkeitsmerkmal „besonders verantwortungsvolle Tätigkeit“ und hebt sich mit diesem Merkmal aus der EG 9b mit den Fallgruppen 1 und 2 heraus.
Ab EG 10 wird von Tätigkeiten, die „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“ haben und das „Maß der Verantwortung“ für das Ergebnis gesprochen, dies entspricht in der Bewertung der Stellen überwiegend mittelschweren bis komplexen Sachverhalten. Insofern ja, Opa, die Tätigkeiten nach 9c sind schon herausfordernder als das, was dem analogen mD zugetraut wird, es handelt sich aber weiterhin um standardisierte Vorgänge, denen ein konkretes, vorgegebenes Prüfschema mit nur überschaubarem Ermessenspielraum zu Grunde gelegt ist. Das dieser Umstand auf Arbeitsvermittler nicht zutrifft haben auch die meisten Kommunen verstanden, weshalb sie kaum noch kommunale AV in die JC entsenden, für den Bereich Leistung oder wie hier Sonderbereiche in denen der eigene Gestaltungsspielraum tatsächlich begrenzt ist gilt dies jedoch nicht.