Autor Thema: Jobcenter - Stellenangebot  (Read 2346 times)

Max777

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Jobcenter - Stellenangebot
« am: 05.05.2023 00:32 »
Guten Tag,

ich habe ein Stellenangebot bei einem Jobcenter und weiß nicht, ob es sich lohnt die Stelle anzunehmen.
Es handelt sich um die Stelle des Sachbearbeiters für die Abrechnung von Integrationsleistungen nach §16i
SGB 2. Die Stelle wird vergütet nach EG 9c.
Ich habe bisher ein wirtschaftswissenschaftliches Studium mit Bachelor.
Hat vielleicht jemand Erfahrung mit der Stelle, vor allem wie anspruchsvoll die Arbeit ist und welche persönlichen Eigenschaften man dafür mitbringen sollte, da ich keine wirkliche Vorstellung von dieser Stelle habe und auch nicht so richtig weiß, was auf mich zukommen würde.
Oder sollte man das Jobcenter generell als Einsatzstelle lieber meiden?

Vielen Dank!

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,397
Antw:Jobcenter - Stellenangebot
« Antwort #1 am: 05.05.2023 06:10 »
Warum willst du für die 9c arbeiten?

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 387
Antw:Jobcenter - Stellenangebot
« Antwort #2 am: 05.05.2023 10:48 »
Ein nach 9c bewerteter Dienstposten wäre auf der kommunalen Seite angesiedelt, da verdient der Kollege, der die gleiche Arbeit als Angestellter der Bundesagentur für Arbeit macht deutlich mehr (vgl. TV-BA). Das zieht sich in der Struktur der Jobcenter bis auf eine E11, erst da bekommt man netto mehr als der BA-Kollege raus. Selbst kommunale Teamleiter werden mit einer E10 abgespeist, so viel zu den Entwicklungschancen.

Mit E11 hast Du in der Kommune aber schon Personalverantwortung für bis zu 24 Personen (je nach BL). Diese Ebene wird Dir als Sachbearbeiter in einem JC also sicher verschlossen bleiben.

Die E9c ist darüber hinaus dotiert für überwiegend leichte, selten mittelschwere Fälle. Sprich, eigentlich könnten die Bürosachbearbeiter das selber, dürfen es nur nicht anordnen. Wer ambitioniert ist, kann hier schnell in einen Bore-Out rennen.

Opa

  • Gast
Antw:Jobcenter - Stellenangebot
« Antwort #3 am: 05.05.2023 11:05 »
Die E9c ist darüber hinaus dotiert für überwiegend leichte, selten mittelschwere Fälle. Sprich, eigentlich könnten die Bürosachbearbeiter das selber, dürfen es nur nicht anordnen. Wer ambitioniert ist, kann hier schnell in einen Bore-Out rennen.

Ich frage mich allerdings, was die hier angebotene Stelle tatsächlich beinhaltet. Abrechnung von §16i-Fällen kann bei einer E9c-Stelle kaum der gesamte Aufgabeninhalt sein. Entweder umfasst die Aufgabe deutlich mehr, als hier dargestellt oder es handelt sich um eine fehlerhafte Bewertung.

Der E9c liegt in einem Jobcenter (gemeinsame Einrichtung) ein Stellenprofil zugrunde, das im Wesentlichen dem Tätigkeits- und Kompetenzprofil der BA für dieselbe Funktion auf der Tätigkeitsebene IV entspricht.

Wie du darauf kommst, dass diese Tätigkeiten überwiegend leichte und selten mittelschwere Fälle umfassen, ist nicht nachvollziehbar. Zudem wäre das unlogisch, da oberhalb der E9c keine weitere Sachbearbeitungsebene existiert, welche die mittelschweren bis schweren Fälle erledigen könnte. E9c umfasst -sofern die Tätigkeiten zutreffend bewertet wurden- überwiegend mittelschwere bis schwere Fälle.

Opa

  • Gast
Antw:Jobcenter - Stellenangebot
« Antwort #4 am: 05.05.2023 11:25 »
https://jobs.meinestadt.de/minden-westfalen/standard?id=253985851

Hier z.B. eine E9c-Stelle, in welcher die Abrechnung von 16i-Fällen enthalten ist, aber darüberhinaus noch einiges mehr.

Minden-Lübbecke ist eine sogenannte „Optionskommune“, die das SGB II alleine, d.h. ohne die BA verantwortet.

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 387
Antw:Jobcenter - Stellenangebot
« Antwort #5 am: 05.05.2023 14:08 »
Das BVA hat einen hübschen Leitfaden dafür: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Behoerden/Beratung/Beratungszentrum/Eingruppierung/_documents/stda_eingruppierung.html

In den Entgeltgruppen 9b bis 12 wird zusätzlich zu dem Tätigkeitsmerkmal „gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen“ zur Stärkung des Ausbildungsbezugs das Tätigkeitsmerkmal „Beschäftigte mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit“ eingeführt. Dieses neue Merkmal erfordert einen FH- oder Bachelor-Abschluss und eine entsprechende Tätigkeit

Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 9b bis 12 bauen aufeinander auf und beziehen sich auf die Tätigkeitsmerkmale der niedrigeren Entgeltgruppe. Hierbei müssen jeweils auch die Anforderungen der nächst niedrigeren Entgeltgruppe, auf die die höhere Entgeltgruppe aufbaut, vollständig erfüllt sein.

Die Entgeltgruppe 9 c ist gekennzeichnet durch das Tätigkeitsmerkmal „besonders verantwortungsvolle Tätigkeit“ und hebt sich mit diesem Merkmal aus der EG 9b mit den Fallgruppen 1 und 2 heraus.

Ab EG 10 wird von Tätigkeiten, die  „besondere Schwierigkeit und Bedeutung“ haben und das „Maß der Verantwortung“ für das Ergebnis gesprochen, dies entspricht in der Bewertung der Stellen überwiegend mittelschweren bis komplexen Sachverhalten.  Insofern ja, Opa, die Tätigkeiten nach 9c sind schon herausfordernder als das, was dem analogen mD zugetraut wird, es handelt sich aber weiterhin um standardisierte Vorgänge, denen ein konkretes, vorgegebenes Prüfschema mit nur überschaubarem Ermessenspielraum zu Grunde gelegt ist. Das dieser Umstand auf Arbeitsvermittler nicht zutrifft haben auch die meisten Kommunen verstanden, weshalb sie kaum noch kommunale AV in die JC entsenden, für den Bereich Leistung oder wie hier Sonderbereiche in denen der eigene Gestaltungsspielraum tatsächlich begrenzt ist gilt dies jedoch nicht.


Opa

  • Gast
Antw:Jobcenter - Stellenangebot
« Antwort #6 am: 05.05.2023 14:57 »
Falls es dem TE um die Stelle in Minden-Lübbecke gehen sollte, wären diese Ausführungen ohne Relevanz.

Sofern es sich um eine Tätigkeit in einer gemeinsamen Einrichtung handelt und die vom TE genannte Tätigkeit den Schwerpunkt der übertragenen Tätigkeiten ausmacht, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Bewertungsirrtum.

Der Leitfaden des BVA dürfte weder die BA noch irgend eine Kommune interessieren.

Max777

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Jobcenter - Stellenangebot
« Antwort #7 am: 05.05.2023 15:40 »
Ja genau, so eine Stelle meine ich wie beim Kreis Min-Lüb.
Kann mir darunter nichts richtig vorstellen und bei den Anforderungen ist nichts weiter genannt bis auf den benötigten Abschluss. An Arbeitsvermittlung oder Leistungsgewährung an Leistungsberechtigte hätte ich kein Interesse.
Ich bin aktuell auf einer anderen Stelle nach EG9b.
Die Stelle beim Jobcenter wäre für mich deutlich näher zum Wohnort, weswegen ich mich dafür interessiere.
Deswegen frage ich mich, ob sich der Wechsel zum Jobcenter lohnen würde oder doch lieber auf eine andere Stelle bewerben.


Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Antw:Jobcenter - Stellenangebot
« Antwort #8 am: 05.05.2023 15:54 »
Ja genau, so eine Stelle meine ich wie beim Kreis Min-Lüb.
Kann mir darunter nichts richtig vorstellen und bei den Anforderungen ist nichts weiter genannt bis auf den benötigten Abschluss. An Arbeitsvermittlung oder Leistungsgewährung an Leistungsberechtigte hätte ich kein Interesse.
Ich bin aktuell auf einer anderen Stelle nach EG9b.
Die Stelle beim Jobcenter wäre für mich deutlich näher zum Wohnort, weswegen ich mich dafür interessiere.
Deswegen frage ich mich, ob sich der Wechsel zum Jobcenter lohnen würde oder doch lieber auf eine andere Stelle bewerben.

Da würde ich einfach mal anrufen und Fragen, welche Aufgaben für dich vorgesehen wären!

BalBund

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 387
Antw:Jobcenter - Stellenangebot
« Antwort #9 am: 05.05.2023 18:40 »
Der Leitfaden des BVA dürfte weder die BA noch irgend eine Kommune interessieren.

Wie würden Spid und SVA nun sagen: Er sollte sie besser interessieren, denn nach diesen Eingruppierungsmerkmalen kann der/die Angestellte seine ggf. auch höhere Bezahlung einfordern :-)

Aber natürlich, wo kein Kläger, da kein Richter.

Max777

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw:Jobcenter - Stellenangebot
« Antwort #10 am: 05.05.2023 18:52 »
Ja ich hatte schon ein Gespräch, die Aufgaben wurden nur grob genannt wie in der Beschreibung.
Mich würde interessieren, wie die Arbeit an sich ist und worauf es ankommt. Vielleicht hat jemand praktische Erfahrung damit oder ob man das Jobcenter generell eher meiden sollte. 

Fugazi

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Jobcenter - Stellenangebot
« Antwort #11 am: 05.05.2023 19:24 »
Zitat
Vielleicht hat jemand praktische Erfahrung damit oder ob man das Jobcenter generell eher meiden sollte.

Praktische Erfahrungen eher weniger. Ich war dort mal vor vielen Jahren FA Integrationsmaßnahmen in der unglaublich gut bezahlten EG 6. Es war unfassbar langweilig. Meine Büromitinsassin hat geschlafen während des Dienstes. Danach gings ein gutes Stück (für meine Begriffe) weiter nach oben im Jobcenter (SB Leistungen). Irgendwann hat es mir aber gereicht und ich bin vollständig zur Stadt zurückgekehrt (Sozialamt). Was besseres hätte mir nicht passieren können, schon wegen der Bezahlung und des vorsprechenden Publikums. Es war mir im JC oft so, als würde ich beim BAMF arbeiten und das ist nun nicht für jedermann etwas.


Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
Antw:Jobcenter - Stellenangebot
« Antwort #12 am: 05.05.2023 20:12 »
Ja ich hatte schon ein Gespräch, die Aufgaben wurden nur grob genannt wie in der Beschreibung.
Mich würde interessieren, wie die Arbeit an sich ist und worauf es ankommt. Vielleicht hat jemand praktische Erfahrung damit oder ob man das Jobcenter generell eher meiden sollte.
Dann würde ich Mal nen Termin vor Ort machen und mich mit den Leuten unterhalten, was von dir erwartet wird. Zum Jobcenter allgemein etwas zu sagen wird schwer bei hunderten davon. Mehr als anekdotische Erfahrungen wirst du da kaum zu hören bekommen.

brian

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 363
Antw:Jobcenter - Stellenangebot
« Antwort #13 am: 06.05.2023 21:41 »
Was hat das jobcenter mit dem bamf zu tun?

Eukalyptus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 216
Antw:Jobcenter - Stellenangebot
« Antwort #14 am: 06.05.2023 22:01 »
Was hat das jobcenter mit dem bamf zu tun?

Nichts. Und das hat auch niemand behauptet.