Autor Thema: Gibt es Tätigkeiten die in der EGO IT BSC brauchen und nicht EG10 FG2 sind?  (Read 549 times)

MoinMoin

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Moinsen,
hat jemand eine Idee ob es Tätigkeiten gibt, die in der EGO IT BSC brauchen und nicht via EG10 FG2 begründet werden können?

Also Tätigkeit ist FG1 aber ist nicht FG2
Ich habe da so meine Zweifel, dass es solche gibt, außer wenn man ein spezielles Studium (IT Forensic oder sowas) als Tätigkeit hat.

Denn die Kriterien FI,  ohne Anleitung, über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum, zusätzliche und umfassende Fachkenntnisse und  Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 muss ja begründet werden (Letzteres ist mMn bei konzeptioneller Arbeit gegeben).
Sind genau die Dinge, die man im Studium lernt und nicht in der Ausbildung.
Oder verbrauchen sich da die Begründungen?

EGO IT:

Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.