Hallo,
wie läuft o. g. generel (in Hessen) ab?
Es ergeht ein belastender VA mit Rechtsbehelfsbelehrung, man hat eine Monat Zeit, Widerspruch einzulegen, man legt Widerspruch ein, an prüft den Widerspruch und es ergeht ein Widerspruchsbescheid, gegen den man Klage einreichen kann?! Ist das soweit korrekt?
Was sind einschlägige Rechtsgrundlagen?
Was kommt auf einen SB zu, wenn ein Widerspruch eingeht? Muss er den gleich selbst anhand der Aktenlage bearbeiten oder geht ein Widerspruch immer zuerst über den Tisch des Vorgesetzten?
Danke.
Gruß