Autor Thema: Wechsel aus TVöD zu TVL  (Read 5107 times)

Agent Romanoff

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Wechsel aus TVöD zu TVL
« am: 05.05.2023 10:43 »
Guten Morgen zusammen,

ich habe einen Wechsel aus TVöD VKA EG 9a Stufe 4 in den TVL EG 8 zu bearbeiten.

M.E. kann die Stufe nach § 16 (2a) deshalb nicht "mitgenommen" werden, weil es sich um eine andere Entgeltgruppe handelt.

Liege ich da richtig?

Vielen Dank für rege Rückmeldung :)

Umlauf

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Antw:Wechsel aus TVöD zu TVL
« Antwort #1 am: 05.05.2023 10:52 »
Warum? I.R. Stellt die 9a eine Heraushebung aus der 8 dar.
Bei uns wäre das Stufe 4. 

Agent Romanoff

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Antw:Wechsel aus TVöD zu TVL
« Antwort #2 am: 05.05.2023 11:01 »
Dann würde man die Stufe 4 bei euch mit §16 (2a) begründen?

Ornaki

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Antw:Wechsel aus TVöD zu TVL
« Antwort #3 am: 05.05.2023 11:04 »
Kann dir jetzt leider nicht mit einem Sinnvollen Beitrag helfen. Aber wer macht den Bitte einen Wechsel ausm TVöD e9a Stufe 4 einen Wechsel in TVL e8. Das ist ja ein Wechsel mit Katastrophalen Finanziellen Auswirkungen. Ich als Angestellter würde das nicht mal machen wenn ich e8 Stufe 5 kommen würde.

Also ich habe ein Beispiel mit bekommen, da ist ein Kollege von TVöD VKA EG8 Stufe 4 zu TVL E8 Stufe 4 gewechselt. Ob das rechtens war weis ich nicht, aber es ging zumindest als er die Bedingung stellte das er nur wechselt wenn er seine Stufe beibehalten kann.

Agent Romanoff

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Antw:Wechsel aus TVöD zu TVL
« Antwort #4 am: 05.05.2023 11:07 »
tja, hab ich mich auch erst gefragt, aber die aktuellen Aufgaben scheinen sehr belastend zu sein, sodass die Person wohl lieber auf 500 euro verzichtet, als den Job weiterauszuüben...

Ich meine Stufe 3 ist soweit kein Problem, aber bei Stufe 4 tue ich mich mit der rechtlichen Grundlage wirklich schwer...

Trotzdem vielen Dank

Ornaki

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Antw:Wechsel aus TVöD zu TVL
« Antwort #5 am: 05.05.2023 11:12 »
Habe die Frage hier im Forum auch schon mal gestellt ob das Rechtlich korrekt war. Kam meines Wissens aber keine klare Antwort raus. Weis nur das es bei uns (denk darf meinen Arbeitgeber hier nicht nennen) so gemacht wurde.

Ornaki

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Antw:Wechsel aus TVöD zu TVL
« Antwort #6 am: 05.05.2023 11:25 »
Habe die Frage hier im Forum auch schon mal gestellt ob das Rechtlich korrekt war. Kam meines Wissens aber keine klare Antwort raus. Weis nur das es bei uns (denk darf meinen Arbeitgeber hier nicht nennen) so gemacht wurde.

Ah habe grad unter nem alten Beitrag gelesen das "MoinMoin" (Hero member mit 2000 beiträgen) geschrieben hat das mit Förderlichen Zeiten im TVL eine Eingruppierung bis Stufe 6 möglich ist. Hat dies aber nicht mit Paragraphen belegt.

FearOfTheDuck

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Antw:Wechsel aus TVöD zu TVL
« Antwort #7 am: 05.05.2023 11:30 »
Mit deinem Einwand solltest du richtig liegen. In einer anderen EG kann keine Stufe erworben sein, da diese nicht durchlaufen wurde.

Was spricht gegen die Anerkennung förderlicher Zeiten (Satz 4 im §16)? Ansonsten könnte man sich übertariflich auf Stufe 4 einigen?

Agent Romanoff

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Antw:Wechsel aus TVöD zu TVL
« Antwort #8 am: 05.05.2023 11:35 »
Mit deinem Einwand solltest du richtig liegen. In einer anderen EG kann keine Stufe erworben sein, da diese nicht durchlaufen wurde.

Was spricht gegen die Anerkennung förderlicher Zeiten (Satz 4 im §16)? Ansonsten könnte man sich übertariflich auf Stufe 4 einigen?

Dagegen spricht, dass "förderlich" nur geht "zur Deckung des Personalbedarfs" ...auf die Stellenausschreibung hatten wir aber 44 Bewerbungseingänge...heißt: wenn der ausgewählte Kandidat es nicht für EG 8 Stufe 1,2,3 macht, dann müsste ich eigentlich den nächsten nehmen....

MoinMoin

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Antw:Wechsel aus TVöD zu TVL
« Antwort #9 am: 05.05.2023 11:38 »
Habe die Frage hier im Forum auch schon mal gestellt ob das Rechtlich korrekt war. Kam meines Wissens aber keine klare Antwort raus. Weis nur das es bei uns (denk darf meinen Arbeitgeber hier nicht nennen) so gemacht wurde.

Ah habe grad unter nem alten Beitrag gelesen das "MoinMoin" (Hero member mit 2000 beiträgen) geschrieben hat das mit Förderlichen Zeiten im TVL eine Eingruppierung bis Stufe 6 möglich ist. Hat dies aber nicht mit Paragraphen belegt.
Förderliche Zeiten sind §16.2 Satz 4
Hier nicht anwendbar.
Einschlägige BE, müsste geprüft werden.

Aber ich würde keine Probleme sehen, die 2a zu verwenden. Er hat die Stufe 4 in eg9a wird "virtuell" herabgruppiert und kommt dann in die 4 der EG8

Agent Romanoff

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Antw:Wechsel aus TVöD zu TVL
« Antwort #10 am: 05.05.2023 11:40 »

Förderliche Zeiten sind §16.2 Satz 4
Aber ich würde keine Probleme sehen, die 2a zu verwenden. Er hat die Stufe 4 in eg9a wird "virtuell" herabgruppiert und kommt dann in die 4 der EG8
[/quote]

Hallo Moinmoin,
das sind aber ja unterschiedliche Entgeltgruppen, ich meine, 2a geht doch nur wenn wir in derselben Entgeltgruppe bleiben!?

Umlauf

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Antw:Wechsel aus TVöD zu TVL
« Antwort #11 am: 05.05.2023 11:41 »
Dann würde man die Stufe 4 bei euch mit §16 (2a) begründen?

Ja. Einzige Bedingung, es muss ein nahtloser Übergang sein.
Wenn die EG zu weit nach oben auseinander liegt, wir auch in der niedrigen EG eingestellt und anschließend im Eiltempo nach oben höhergruppiert.

Wir sind aber auch sehr speziell.

Umlauf

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Antw:Wechsel aus TVöD zu TVL
« Antwort #12 am: 05.05.2023 11:44 »

Förderliche Zeiten sind §16.2 Satz 4
Aber ich würde keine Probleme sehen, die 2a zu verwenden. Er hat die Stufe 4 in eg9a wird "virtuell" herabgruppiert und kommt dann in die 4 der EG8

Hallo Moinmoin,
das sind aber ja unterschiedliche Entgeltgruppen, ich meine, 2a geht doch nur wenn wir in derselben Entgeltgruppe bleiben!?
[/quote]

In der 2a kommt das Wort Entgeltgruppe nicht vor.

FearOfTheDuck

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Antw:Wechsel aus TVöD zu TVL
« Antwort #13 am: 05.05.2023 11:50 »
Dort steht aber "erworbene" Stufe. Und die kann man nur in der EG erworben haben, die man tatsächlich durchlaufen hat. Stufe 4 der EG 10 ist ungleich Stufe 4 der EG 11 z.B.

Die Frage ist, ob ihr diesen Bewerber unbedingt haben möchtet. Wenn ja, ist manches möglich. Wenn er nicht so deutlich heraussticht, nimmt notfalls man einen anderen.

MoinMoin

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Antw:Wechsel aus TVöD zu TVL
« Antwort #14 am: 05.05.2023 11:53 »

Förderliche Zeiten sind §16.2 Satz 4
Aber ich würde keine Probleme sehen, die 2a zu verwenden. Er hat die Stufe 4 in eg9a wird "virtuell" herabgruppiert und kommt dann in die 4 der EG8

Hallo Moinmoin,
das sind aber ja unterschiedliche Entgeltgruppen, ich meine, 2a geht doch nur wenn wir in derselben Entgeltgruppe bleiben!?

In der 2a kommt das Wort Entgeltgruppe nicht vor.
[/quote]
Nicht explizit, sondern implizit, denn
Die Stufe 4 der EG8 ist eine andere Stufe als die Stufe 4 der EG9a.
Man berücksichtigt also die im TVöD Erworbenen Stufe 4 der EG9a bei der Stufenzuordnung in der Stufe der EG8.
Und bei "dieser" virtuellen Herabgruppierung landet man von der Stufe 9a 4 zur 8 4