Autor Thema: [BW] Quereinstieg als Lehrer mit anhängigem Ermittlungsverfahren  (Read 1987 times)

cfischer

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Hallo Liebe Forenmitglieder,

ich hoffe ihr könnt mir bei folgender Konstellation helfen:

Der Verwaltungsbeamte B hat sich erfolgreich im Quereinstieg auf eine Lehrerstelle in BW beworben.
Das Arbeitsverhältnis als angestellter Lehrer würde im September 2023 beginnen.

Nach seiner Bewerbung wurde ihm ein Schreiben der Polizei zugestellt, mit dem Inhalt, dass gegen Ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingeleitet wurde.

Ein Anwalt wurde bereits beauftragt und Akteneinsicht beantragt. Leider wurde diese bisher noch nicht gewährt und es ist laut Aussage des Anwalts wahrscheinlich, dass sich die Einsicht auch noch bis nach September ziehen könnte.

Bei dem Verfahren handelt es sich zum Teil um ein Missverständnis, zum Teil aber auch um berechtigte Anschuldigungen. Der Anwalt rechnet nach der Schilderung des Falls, auch ohne die Akten gesehen zu haben, mit einer Bestrafung von unter 90 Tagessätzen, vielleicht sogar eine Einstellung gegen Auflage.

Das Problem unseres Beamten ist, dass das Regierungspräsidium neben dem Personalfragebogen und sonstigen Schreiben, auch eine Erklärung über das Nichtvorhandensein anhängiger Ermittlungs- und Strafverfahren fordert.

Der (noch) Verwaltungsbeamte hat jetzt natürlich Bedenken, den Job als Lehrer durch das anhängige Verfahren nicht zu erhalten.

Sind die Bedenken des Beamten bezüglich der Gefährdung seiner Einstellung als Lehrer begründet?
Wird ein Bewerber nur aufgrund eines anhängigen Verfahrens für den Posten als angestellter Lehrer regelmäßig abgelehnt?

Über eure Meinungen, Erfahrungen und Ratschläge zu diesem Thema wäre ich euch sehr dankbar. :)

Liebe Grüße

P. S.: Frage natürlich für einen Freund

Unknown

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In diesem Thema geht es Tarifbeschäftigter der Länder und nicht um Beamte. Ein Arbeitsverhältnis besteht als Tarifbeschäftigter und in einem Dienstverhältnis steht man als Beamter. Ich würde vorschlagen erstmal die Begriffe zu klären und dann kann eine Antwort erfolgen.

Winni

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In diesem Thema geht es Tarifbeschäftigter der Länder und nicht um Beamte. Ein Arbeitsverhältnis besteht als Tarifbeschäftigter und in einem Dienstverhältnis steht man als Beamter. Ich würde vorschlagen erstmal die Begriffe zu klären und dann kann eine Antwort erfolgen.

Moin, wo hat denn der Fragesteller die Begriffe Arbeitsverhältnis vs Dienstverhältnis falsch gebraucht?

Zum eigentlichen Thema: Auch ein möglicher Angestellter muss (z. B. in Niedersachsen) ein sog. erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Aber mal so am Rande: Was verleitet einen Beamten mit einem Studium (das muss er haben als zukünftiger möglicher Lehrer) sein Amt aufzugeben?
Und wenn die Vorwürfe teilweise berechtigt sind, stellt sich mir die Frage, ob eine solche Person für den Schuldienst geeignet ist.
Und nicht zu vergessen: Viele Quereinsteiger unterschätzen den Schuldienst. Da gibt es nicht wenige, die dachten, dass man dort eine ruhige Kugel schieben kann.

Dann noch die Fragen nach Bundesland, Schulform...

cfischer

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Danke euch beiden für die Antworten.

Anscheinend scheint meine Beschreibung für etwas Verwirrung gesorgt zu haben. Der Bewerber ist derzeit BAL und möchte in den Schuldienst als Angestellter Lehrer einsteigen.

Die Motivation dahinter ist nicht das Schieben einer ruhigen Kugel oder der August, sondern rein intrinsisch und seit mehreren Jahren fest verankert. Die Entscheidung war also wohl überlegt.

Im erweiterten Führungszeugnis sind bis dato absolut keine Eintragungen, auch das Bundeszentralregister ist komplett frei davon.

Nur dieses Ermittlungsverfahren, bei dem es eigentlich um ein verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz geht, aus dem aber anscheinend ein sonstiger Betrug gebastelt wurde, ist eben diesem Beamten anhängig.
Konkret wurde vergessen die Versicherungsbeiträge zu zahlen, dadurch hat die Kfz-Versicherung gekündigt und es wurde der PKW für mehrere Monate ohne Versicherungsschutz bewegt.

Kann dies schon für die untauglichkeit für den Schuldienst sorgen?

Bei der Schulform handelt es sich um ein Wirtschaftsgymnasium in BW, wird da von Schulform zu Schulform wohl unterschiedlich vorgegangen?

Danke euch.

wossen

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Ein Wechsel als BaL auf eine Stelle als tarifbeschäftigter Lehrer (vor allem, dann wohl erstmal befristet) ist sehr ungewöhnlich - und lässt schon aufhorchen.

Naheliegend wäre die Annahme, dass man so beamtenrechtliche Konsequenzen umgehen wolle (auch wenn dies nicht der Fall ist).

Da tarifbeschäftigte Lehrkräfte und verbeamtete Lehrkräfte hinsichtlich ihrer Pflichten fast durchgehend identisch behandelt werden (da ist der Lehrerbereich auch schon ein Sonderfall), wäre ich da skeptisch (eine Nichtverlängerung des neuen Angestelltenverhältnisses muss ja auch gar nicht offiziell mit dem Ermittlungsverfahren begründet werden - eine Nichteinstellung erst recht nicht.). Da werden Beamtenmaßstäbe angewendet bzw. sogar strengere Maßstäbe, sobald man beschäftigt ist (einfach, weil TBs bei Fehlverhalten schlechter rechtlich geschützt sind und die schwerwiegende Konsequenzen, also Kündigung, leichter zu erreichen sind)

Kenne das aus dem Schulbereich schon so, dass da Sensibilität vorherrscht (vor einigen Jahren kamen z.B. 'BAFÖG-Betrüger' nicht in das Referendariat in NRW, obwohl da auch häufig Fahrlässigkeit vorlag). 

Bin da skeptisch, aber das ist nur ein Gefühl....
« Last Edit: 06.05.2023 08:09 von wossen »

Winni

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Danke euch beiden für die Antworten.

Anscheinend scheint meine Beschreibung für etwas Verwirrung gesorgt zu haben. Der Bewerber ist derzeit BAL und möchte in den Schuldienst als Angestellter Lehrer einsteigen.

Die Motivation dahinter ist nicht das Schieben einer ruhigen Kugel oder der August, sondern rein intrinsisch und seit mehreren Jahren fest verankert. Die Entscheidung war also wohl überlegt.

Im erweiterten Führungszeugnis sind bis dato absolut keine Eintragungen, auch das Bundeszentralregister ist komplett frei davon.

Nur dieses Ermittlungsverfahren, bei dem es eigentlich um ein verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz geht, aus dem aber anscheinend ein sonstiger Betrug gebastelt wurde, ist eben diesem Beamten anhängig.
Konkret wurde vergessen die Versicherungsbeiträge zu zahlen, dadurch hat die Kfz-Versicherung gekündigt und es wurde der PKW für mehrere Monate ohne Versicherungsschutz bewegt.

Kann dies schon für die untauglichkeit für den Schuldienst sorgen?

Bei der Schulform handelt es sich um ein Wirtschaftsgymnasium in BW, wird da von Schulform zu Schulform wohl unterschiedlich vorgegangen?

Danke euch.

wie schon Wossen anmerkte, hinterlässt das Ganze ein komisches Gefühl. Und das wird es auch bei Personen, die über die Einstellung zu entscheiden haben.

Zur Motivation: Wenn jemand, der studiert hat "schon immer Lehrer werden wollte...", dann frage ich mich wirklich, wo diese Person im beruflichen Leben falsch abgebogen ist?  So nach dem Motte " ... meine Eltern meinten damals, ich soll Beamter werden, weil ... blabla".

Zu den Pflichten einer Lehrkraft (Beamter vs. Angestellter) hat das Wosso schon richtig dargestellt.

2strong

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Die Motivationslage, statt einer Verwaltungstätigkeit dem Lehrberuf nachzugehen, dürfte völlig unproblematisch sein, selbst wenn dies mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre. Ein abhängiges Ermittlungsverfahren kann allerdings Zweifel an der Eignung aufkommen lassen. Hier empfehle ich, mit offenen Karten zu spielen. Das dürfte die Vertrauensbasis stärken.

cfischer

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Danke für die zahlreichen Antworten.

Ist zwar schon etwas fragwürdig nach laufenden Verfahren zu fragen, ohne dass man verurteilt wurde, bzw. die Schuld tatsächlich feststeht.

Mir bleibt wohl nichts anderes übrig als mit offenen Karten zu spielen und zu hoffen, dass das Präsidium die charakterliche Eignung nicht ausschließt.

Es wurde vergessen die KFZ-Versicherung zu bezahlen, die Versicherung hat gekündigt und man ist ohne Versicherungsschutz unterwegs gewesen. Nachdem die Versicherungsbehörde den Bescheid über das Nichtbestehen des Versicherungsschutzes zugestellt hatte, wurde umgehend eine Versicherung abgeschlossen.
Und nun hat man eben dieses Ermittlungsverfahren am Hals.
Warum wegen Betrug und nicht wegen einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz weiß bisher noch niemand außer der Polizei/Staatsanwaltschaft.

Ärgerlich die ganze Sache.

Vielleicht kann jemand eine Einschätzung dazu geben, ob dieses, natürlich eigenverschuldete Fehlverhalten den Versicherungsbeitrag nicht zu zahlen, die charakterliche Eignung ernsthaft gefährden könnte.

Vielen Dank.

Prüfer SH

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Wo ist denn da der Vorsatz?

cfischer

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Wo ist denn da der Vorsatz?

Aus meiner Sicht und der des Anwalts war auch kein Vorsatz vorhanden, war "lediglich" extreme Dummheit/Schusseligkeit und natürlich soll das in irgendeiner Form geahndet werden aber eine Anzeige wegen Betrugs ist dann doch schon etwas hart.

Laut Anwalt kann so eine Akteneinsicht gut und gerne mehrere Monate dauern, erst dann wissen wir wirklich was Sache ist. Ist natürlich viel zu spät für die Einstellung und mein Antrag auf Entlassung.



Organisator

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Wo ist denn da der Vorsatz?

Aus meiner Sicht und der des Anwalts war auch kein Vorsatz vorhanden, war "lediglich" extreme Dummheit/Schusseligkeit und natürlich soll das in irgendeiner Form geahndet werden aber eine Anzeige wegen Betrugs ist dann doch schon etwas hart.

Laut Anwalt kann so eine Akteneinsicht gut und gerne mehrere Monate dauern, erst dann wissen wir wirklich was Sache ist. Ist natürlich viel zu spät für die Einstellung und mein Antrag auf Entlassung.

Die einzige Stelle, die dir dazu verlässlich etwas sagen kann, ist dein neuer Arbeitgeber. Und da du sicherlich nicht vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags deine Entlassung beantragen würdest, bist du auf der sicheren Seite.