Hallo Liebe Forenmitglieder,
ich hoffe ihr könnt mir bei folgender Konstellation helfen:
Der Verwaltungsbeamte B hat sich erfolgreich im Quereinstieg auf eine Lehrerstelle in BW beworben.
Das Arbeitsverhältnis als angestellter Lehrer würde im September 2023 beginnen.
Nach seiner Bewerbung wurde ihm ein Schreiben der Polizei zugestellt, mit dem Inhalt, dass gegen Ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingeleitet wurde.
Ein Anwalt wurde bereits beauftragt und Akteneinsicht beantragt. Leider wurde diese bisher noch nicht gewährt und es ist laut Aussage des Anwalts wahrscheinlich, dass sich die Einsicht auch noch bis nach September ziehen könnte.
Bei dem Verfahren handelt es sich zum Teil um ein Missverständnis, zum Teil aber auch um berechtigte Anschuldigungen. Der Anwalt rechnet nach der Schilderung des Falls, auch ohne die Akten gesehen zu haben, mit einer Bestrafung von unter 90 Tagessätzen, vielleicht sogar eine Einstellung gegen Auflage.
Das Problem unseres Beamten ist, dass das Regierungspräsidium neben dem Personalfragebogen und sonstigen Schreiben, auch eine Erklärung über das Nichtvorhandensein anhängiger Ermittlungs- und Strafverfahren fordert.
Der (noch) Verwaltungsbeamte hat jetzt natürlich Bedenken, den Job als Lehrer durch das anhängige Verfahren nicht zu erhalten.
Sind die Bedenken des Beamten bezüglich der Gefährdung seiner Einstellung als Lehrer begründet?
Wird ein Bewerber nur aufgrund eines anhängigen Verfahrens für den Posten als angestellter Lehrer regelmäßig abgelehnt?
Über eure Meinungen, Erfahrungen und Ratschläge zu diesem Thema wäre ich euch sehr dankbar.
Liebe Grüße
P. S.: Frage natürlich für einen Freund