Hallo,
wer ist der Arbeitegeber bei einer Universität - das entsprechende Bundesland oder die Universität?
Es handelt sich nicht um eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter.
In der Stellenausschreibung ist die Entgeltgruppe gemäß TV-L angegeben.
ist eine Befristung auf drei Jahre zulässig?
Wenn ja, dann nur mit Sachgrund, oder?
Vielen Dank.