Autor Thema: [TH] Amtsarzt Essstörung Verbeamtung  (Read 1484 times)

Lakeisha

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[TH] Amtsarzt Essstörung Verbeamtung
« am: 07.05.2023 12:48 »
Hallo, vielleicht hat jemand Erfahrung, vielleicht sind Amtsärzte hier.

Ich stecke im Bewerbungenverfahren für eine Ausbildung beim Finanzamt.  Es wird wohl eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet,  da ich als Beamte auf Widerruf eingestellt werden würde.

Nun folgende Situation:


2019 entwickelte ich eine Essstörung, aufgrund von einer schwierigen innerfamiliären Situation und Schikane durch eine Vorgesetzte. Diese Essstörung hinderte mich niemals am Ausüben meines Berufs- oder Privatlebens.


2020 wollte ich eine Therapie beginnen,  fand keinen Therapeuten und begann eine Ernährungsberatung. -> ich erkenne nun mein Problem im Beginn,  kann gegensteuern oder wenigstens den Essanfall früher stoppen

Mit Ende der E.beratung riet die Beraterin mir trotzdem, zur Festigung noch nach einer Therapeutin zu suchen.


2023 endlich Therapeuten gefunden,  Therapie begonnen.


Die familiäre Situation ist bereinigt und meinen alten Job übe ich nicht mehr aus, wodurch es mir eigentlich total gut geht.


Jetzt die Frage:

Was sagt der Amtsarzt zu dieser laufenden Therapie?
Ist das ein K.O. Kriterium?

« Last Edit: 08.05.2023 21:59 von Admin »

Opa

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Antw:TH Amtsarzt Essstörung Verbeamtung
« Antwort #1 am: 07.05.2023 16:14 »
Es wird beurteilt, ob eine frühzeitige Dienstuntauglichkeit oder gravierende Ausfallzeiten zu befürchten sind. Da würde ich deine Chancen als eher gut einschätzen, soweit der Amtsarzt davon ausgeht, dass die laufende Therapie Wirkung zeigt und keine weiteren Risikofaktoren hinzukommen.

Lakeisha

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Antw:TH Amtsarzt Essstörung Verbeamtung
« Antwort #2 am: 07.05.2023 16:20 »
Vielen Dank für Deine Rückmeldung

Prüfer SH

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Antw:TH Amtsarzt Essstörung Verbeamtung
« Antwort #3 am: 07.05.2023 16:34 »
Es hat sich in der Rechtsprechung einiges geändert. Der Dienstherr muss dir vorab nachweisen, dass du quasi dienstunfähig wirst, jedenfalls mit höchster Wahrscheinlichkeit. Das war früher anders. Früher hättest du Theater gehabt deshalb, jetzt aber seit Eintritt der Beweislastumkehr höchstwahrscheinlich nicht mehr.