Autor Thema: Höhergruppierung ?  (Read 2371 times)

Yougeen

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Höhergruppierung ?
« am: 07.05.2023 17:33 »
Hallo zusammen,
Ich arbeite als Gruppenleiter in einer wfbm in Ostfriesland und habe vor kurzem meine gFAB bestanden.
Muss der Arbeitgeber mich jetzt in die s8a höherstufen?
Vielen Dank im voraus.

Karl Belberich

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Antw:Höhergruppierung ?
« Antwort #1 am: 11.05.2023 14:48 »
Hallo!

Ja, das ist richtig. Mit bestandener gFAB wird in S8a höhergruppiert.

Gruppenleier*Innen mit "nur" SPZ (oder `FAB´, wenn man die Prüfung nicht absolvierte) sind der S7 zugeordnet, GL mit Meister der S8b.

Ich gehe auch davon aus, dass die WfbM bzw. der dahinter stehende Träger die Kosten für die gFAB übernommen haben, da insbesondere die Bundesagentur für Arbeit - analog zur Werkvetättenverordnung - eine (ggf. nachzuholende) Zusatzausbildung zumindest für den Berufsbildungsbereich fordert.

Yougeen

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Antw:Höhergruppierung ?
« Antwort #2 am: 11.05.2023 19:11 »
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Einen schönen Abend ;)