Hallo!
Ja, das ist richtig. Mit bestandener gFAB wird in S8a höhergruppiert.
Gruppenleier*Innen mit "nur" SPZ (oder `FAB´, wenn man die Prüfung nicht absolvierte) sind der S7 zugeordnet, GL mit Meister der S8b.
Ich gehe auch davon aus, dass die WfbM bzw. der dahinter stehende Träger die Kosten für die gFAB übernommen haben, da insbesondere die Bundesagentur für Arbeit - analog zur Werkvetättenverordnung - eine (ggf. nachzuholende) Zusatzausbildung zumindest für den Berufsbildungsbereich fordert.