Autor Thema: [Allg] Wechsel von Beamtenverhältnis auf Probe zu Vertragsbeamtenverhältnis  (Read 2218 times)

UnknownBeta

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Guten Abend zusammen,

ich würde gerne von euch wissen, ob es entsprechende Erfahrungsberichte gibt?

Was es dabei zu beachten gilt (Par. 33 BBG)?

Welche Vor- und Nachteile sind vorhanden?

Vielen Dann im Voraus!
« Last Edit: 10.05.2023 03:21 von Admin2 »

McOldie

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Sind das die Dienstordnungsangestellten?

UnknownBeta

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UnknownBeta

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Oder gibt es noch weitere Alternativen?

Organisator

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Schau Mal hier im Forum. Ich glaube gelesen zu haben, dass keine do Angestellte mehr eingestellt werden können, vielmehr die betroffenen BGs Dienstherrenfähigkeit erlangt haben.

UnknownBeta

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Dankeschön erstmal für deine Antwort. Im Internet ist leider recht wenig Inhalt zu finden. Gibt es denn beamtenähnliche Verhältnisse, bei denen entsprechende gesetzliche Regelungen angewendet werden? VG

Organisator

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Sollte meine Erinnerung zutreffen, ist das DO-Recht geschlossen und es können keine entsprechenden Arbeitsverhältnisse neu geschaffen werden. Deine Frage wäre dann obsolet.

2strong

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@ UnknownBeta

Geht es wirklich um Dienstordnungsverhältnisse (bei den Trägern der Sozialversicherungen) oder um beamtenrechtsähnliche Arbeitsverträge (wie sie von manchen kirchlichen Trägern aber eben auch von staatlicherseits institutionell geförderten Einrichtungen z.B. im Kultur-, Wissenschaftsbereich angeboten werden)?

UnknownBeta

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@ 2strong

In dieser Angelegenheit wird es dann wohl -wie von dir beschrieben- um beamtenrechtsähnliche Arbeitsverträge gehen.

UnknownBeta

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Gibt es denn zum beamtenrechtsähnlichen Arbeitsverhältnis Erfahrungen, Tipps oder Hinweise?

2strong

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Die Verträge regeln, dass sich die nähere Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses an den in Bezug genommenen beamtenrechtlichen Regelungen orientiert. In Bezug genommen wird - je nachdem, wer die Einrichtung, bei der Du anfangen möchtest, überwiegend finanziert bzw. deren Zuwendungsgeber ist - das jeweilige Landesbeqmtenrecht oder das Bundesbeamtenrecht. Im Innenverhältnis wirst Du dann so gestellt, als seist Du Beamter. Das heißt der Arbeitgeber übernimmt für Dich die Versorgungsgewährleistung, so dass Du von Sozialversicherungsbeiträgen befreit bist. Du hast Anspruch auf Beihilfe, auf Pension nach beamtenrechtlichen Vorschriften, Deine Arbeitszeit richtet sich nach Beamtenrecht, Du bist "unkündbar", hast "unbegrenzt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" etc. pp. Das ganze gilt jedoch nur im Innenverhältnis. Im Außenverhältnis giltst Du als Arbeitnehmer. Das heißt: Solltest Du irgendwann den Arbeitgeber wechseln, insbesondere als Beamter in den Staatsdienst wechseln, wird man Dich behandeln, als seist Du noch nie verbeamtet gewesen. Dort fängst Du als Beamter dann quasi "neu" an.

Gegen die Verträge spricht rundsätzlich nichts. Wenn Du beabsichtigst, dauerhaft bei der Einrichtung zu bleiben, ist das eine sehr gute Lösung.

UnknownBeta

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Zunächst einmal vielen Dank für deine ausführliche Erläuterung.

Da die überwiegende Finanzierung durch Landeszuwendungsgeber erfolgt, wird die Ausgestaltung nach dem entsprechenden Landesrecht vorgenommen.

Da ich jetzt noch als BaP (NRW) wechseln werde, stellt sich mir noch die Frage, ob nach einem weiteren Wechsel zurück zu einem Dienstherren eine erneute Probezeit durchlaufen werden muss?