Die Verträge regeln, dass sich die nähere Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses an den in Bezug genommenen beamtenrechtlichen Regelungen orientiert. In Bezug genommen wird - je nachdem, wer die Einrichtung, bei der Du anfangen möchtest, überwiegend finanziert bzw. deren Zuwendungsgeber ist - das jeweilige Landesbeqmtenrecht oder das Bundesbeamtenrecht. Im Innenverhältnis wirst Du dann so gestellt, als seist Du Beamter. Das heißt der Arbeitgeber übernimmt für Dich die Versorgungsgewährleistung, so dass Du von Sozialversicherungsbeiträgen befreit bist. Du hast Anspruch auf Beihilfe, auf Pension nach beamtenrechtlichen Vorschriften, Deine Arbeitszeit richtet sich nach Beamtenrecht, Du bist "unkündbar", hast "unbegrenzt Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" etc. pp. Das ganze gilt jedoch nur im Innenverhältnis. Im Außenverhältnis giltst Du als Arbeitnehmer. Das heißt: Solltest Du irgendwann den Arbeitgeber wechseln, insbesondere als Beamter in den Staatsdienst wechseln, wird man Dich behandeln, als seist Du noch nie verbeamtet gewesen. Dort fängst Du als Beamter dann quasi "neu" an.
Gegen die Verträge spricht rundsätzlich nichts. Wenn Du beabsichtigst, dauerhaft bei der Einrichtung zu bleiben, ist das eine sehr gute Lösung.