Autor Thema: Unzufrieden mit Dienstherrn  (Read 8391 times)

JustusKi

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Unzufrieden mit Dienstherrn
« am: 08.05.2023 06:47 »
Hallo,
ich bin seit gut einem halben Jahr zu meinem aktuellen Dienstherrn gewechselt und fühle mich leider (sehr) unwohl. Eingestellt wurde ich hier als Beamter auf Probe und habe noch gut ein Jahr bis zur Ernennung auf Lebenszeit (mittlerer Dienst).
Frage: gibt es eine Möglichkeit, vor Ernennung auf Lebenszeit den Dienstherrn zu wechseln, der meinen aktuellen Beamtenstatus „auf Probe“ übernimmt? Oder ist das rechtlich nicht möglich und ich muss die Zähne bis zur Ernennung auf Lebenszeit zusammenbeißen, um mich dann ganz normal woanders bewerben zu können?

Vielen Dank vorab!

VG

gerzeb

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #1 am: 08.05.2023 06:55 »
Hat man neuerdings kein Beamtenrecht mehr im Vorbereitungsdienst?  :o

Dunkelbunter

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #2 am: 08.05.2023 07:19 »
Hat man neuerdings kein Beamtenrecht mehr im Vorbereitungsdienst?  :o

Im mittleren Dienst für gewöhnlich nicht, da man ja keine Personalverantwortung übernehmen muss.

Bastel

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #3 am: 08.05.2023 07:33 »
Bei uns gibt es keinen mD und einen Vorbereitungsdienst gibt es weder im gD noch im hD.

BeamtenMikado

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #4 am: 08.05.2023 07:33 »
Hat man neuerdings kein Beamtenrecht mehr im Vorbereitungsdienst?  :o

Im mittleren Dienst für gewöhnlich nicht, da man ja keine Personalverantwortung übernehmen muss.


Das stimmt nicht. Auch im mittleren Dienst gibt es Beamtenrecht

2strong

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #5 am: 08.05.2023 08:13 »
Eine Abordnung bzw. Versetzung in eine andere Behörde bzw. zu einem anderen Dienstherrn ist gar kein Problem. Der Beamtenrechtliche Status spielt dabei keinerlei Rolle.

Prüfer SH

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #6 am: 08.05.2023 08:20 »
Eine Abordnung bzw. Versetzung in eine andere Behörde bzw. zu einem anderen Dienstherrn ist gar kein Problem. Der Beamtenrechtliche Status spielt dabei keinerlei Rolle.

Auch nicht die Probezeit? Hier im Land ist das ein Hindernis für alles.

2strong

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #7 am: 08.05.2023 08:30 »
Dass bei einem Behördenwechsel der beamtenrechtliche Status problematisiert wird, habe ich in knapp 20 Jahren Dienstzeit noch nie beobachtet. Auch ich selbst habe mich sechs Monate nach Ende des Vorbwreitungsdienstes von einer Kommune zum Land versetzen lassen - und wäre kurz vor Ende der Probezeit beinahe nochmal gewechselt (wieder zu einer Kommune).

Allenfalls könnte ich mir vorstellen, dass ein Land seine neuen Beamten nicht sofort innerhalb der Landesverwaltung (gleicher Dienstherr) wechseln lassen möchte. Das trifft aber gewiss nicht auf alle Länder zu, gilt keinesfalls für den Bund und hindert nicht an einem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn. Das Hindernis Bestände zudem nicht in rechtlichen Gründen, sondern allein in Gründen der Personalpolitik.

PolareuD

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #8 am: 08.05.2023 08:31 »
Es muss natürlich immer ein behördenseitiges Einvernehmen hergestellt werden. Wenn die abgebende Behörde nicht mitspielt, dann ist auch ein Wechsel nicht möglich und man kann nur um Entlassung bitten.

JustusKi

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #9 am: 08.05.2023 09:15 »
Also kann ich den Antworten grundsätzlich entnehmen, dass ein Wechsel kein Problem darstellt?! Ob der aktuelle Dienstherr mitspielt oder nicht, steht natürlich auf einem anderen Blatt…

Kann man denn in etwa einschätzen, wie hoch die Aussicht auf Erfolg ist, dass der aktuelle Dienstherr nach so kurzer Zeit der Versetzung zustimmt?

Vielen Dank!

Max

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #10 am: 08.05.2023 09:39 »
Reisende soll man nicht aufhalten.

Ghjkl

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #11 am: 09.05.2023 14:18 »
Reisende soll man nicht aufhalten.

Sprichwort, das in Behörden niemanden interessiert. Wenn Personalmangel herrscht, halten die jeden auf, der weg will. Beamte haben keinen Anspruch auf Versetzung. Da bleibt im Zweifelsfall nur die Entlassung zu beantragen.

JustusKi

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #12 am: 12.05.2023 11:32 »
Was genau hat denn die Entlassung für Konsequenzen? Verliert man den Status oder Ansprüche? Verliert man erworbene Erfahrungszeiten?

Schmitti

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #13 am: 12.05.2023 11:56 »
Wenn Personalmangel herrscht, halten die jeden auf, der weg will.
Es soll aber auch erste Behörden geben, die wg. Personalmangel die gute alte Raubernennung wieder in Mode kommen lassen.

JustusKi

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Antw:Unzufrieden mit Dienstherrn
« Antwort #14 am: 12.05.2023 22:18 »
Was ist denn eine „Raubernennung“?