Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Unzufrieden mit Dienstherrn
2strong:
Eine Abordnung bzw. Versetzung in eine andere Behörde bzw. zu einem anderen Dienstherrn ist gar kein Problem. Der Beamtenrechtliche Status spielt dabei keinerlei Rolle.
Prüfer SH:
--- Zitat von: 2strong am 08.05.2023 08:13 ---Eine Abordnung bzw. Versetzung in eine andere Behörde bzw. zu einem anderen Dienstherrn ist gar kein Problem. Der Beamtenrechtliche Status spielt dabei keinerlei Rolle.
--- End quote ---
Auch nicht die Probezeit? Hier im Land ist das ein Hindernis für alles.
2strong:
Dass bei einem Behördenwechsel der beamtenrechtliche Status problematisiert wird, habe ich in knapp 20 Jahren Dienstzeit noch nie beobachtet. Auch ich selbst habe mich sechs Monate nach Ende des Vorbwreitungsdienstes von einer Kommune zum Land versetzen lassen - und wäre kurz vor Ende der Probezeit beinahe nochmal gewechselt (wieder zu einer Kommune).
Allenfalls könnte ich mir vorstellen, dass ein Land seine neuen Beamten nicht sofort innerhalb der Landesverwaltung (gleicher Dienstherr) wechseln lassen möchte. Das trifft aber gewiss nicht auf alle Länder zu, gilt keinesfalls für den Bund und hindert nicht an einem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn. Das Hindernis Bestände zudem nicht in rechtlichen Gründen, sondern allein in Gründen der Personalpolitik.
PolareuD:
Es muss natürlich immer ein behördenseitiges Einvernehmen hergestellt werden. Wenn die abgebende Behörde nicht mitspielt, dann ist auch ein Wechsel nicht möglich und man kann nur um Entlassung bitten.
JustusKi:
Also kann ich den Antworten grundsätzlich entnehmen, dass ein Wechsel kein Problem darstellt?! Ob der aktuelle Dienstherr mitspielt oder nicht, steht natürlich auf einem anderen Blatt…
Kann man denn in etwa einschätzen, wie hoch die Aussicht auf Erfolg ist, dass der aktuelle Dienstherr nach so kurzer Zeit der Versetzung zustimmt?
Vielen Dank!
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