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TVöD Kommunen
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Stifenzuaordnung im SuE Bereich
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Autor
Thema: Stifenzuaordnung im SuE Bereich (Read 3307 times)
Marianne
Full Member
Beiträge: 102
Stifenzuaordnung im SuE Bereich
«
am:
08.05.2023 11:41 »
Wird nach einer Neubbewertung einer Stelle der Stelleninhaber Stufengleich höhergruppiert und beginnt nach der Stufenzuordnung die Laufzeit in der Stuffe neu?
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ISN
Full Member
Beiträge: 235
Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
«
Antwort #1 am:
08.05.2023 11:44 »
Ja und ja. Maßgebend ist aber nicht der Zeitpunkt der Bewertung, sondern der Zeitpunkt der Übertragung der Tätigkeit.
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Marianne
Full Member
Beiträge: 102
Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
«
Antwort #2 am:
09.05.2023 08:10 »
Danke! Wo finde ich entsprechende Tarifregelung dazu?
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PiA
Full Member
Beiträge: 174
Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
«
Antwort #3 am:
09.05.2023 08:35 »
Eingruppierung grds.:
§ 12 Abs. 1 und 2, ggf. § 13 TVöD-V
Folgen der Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe:
§ 17 Abs. 4.1a Sätze 1 und 3 TVöD-V
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_%C3%84V_15-17_Lesefassung_Stand_01_01_2023.pdf
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Steve114
Newbie
Beiträge: 26
Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
«
Antwort #4 am:
10.05.2023 13:30 »
Ja. das ist dann "toll", wenn in den nächsten Monaten sowieso eine höhere Stufe kommt.
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Umlauf
Hero Member
Beiträge: 696
Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
«
Antwort #5 am:
10.05.2023 15:42 »
Einfach mal nachfragen, ob die HG etwas hinausgezögert werden kann.
Meine Personalverwaltung hat sich für den Hinweis/die Bitte sogar bei mir bedankt.
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Steve114
Newbie
Beiträge: 26
Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
«
Antwort #6 am:
10.05.2023 16:11 »
...Aus Interesse: Warum/oder wie sollte ein AG das machen? Hinauszögern?!
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MoinMoin
Hero Member
Beiträge: 5,821
Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
«
Antwort #7 am:
10.05.2023 16:15 »
Zitat von: Steve114 am 10.05.2023 16:11
...Aus Interesse: Warum/oder wie sollte ein AG das machen? Hinauszögern?!
Damit der An nicht der Angearschte ist, der durch die HG kurzfristig schlechter gestellt wird.
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FearOfTheDuck
Hero Member
Beiträge: 1,601
Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
«
Antwort #8 am:
10.05.2023 16:52 »
Immerhin ist die HG zustimmungspflichtig. Wenn der AG also Aufgaben übertragen will, kann er auch dem Wunsch des AN folgen.
Der Sachverhalt der Ausgangsfrage hat damit aber nichts zu tun, siehe die 1. Antwort von ISN.
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Filou90
Newbie
Beiträge: 5
Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
«
Antwort #9 am:
12.05.2023 17:24 »
Hallo😊
Ich bin seit Juni 2020 im SuE Bereich tätig in der Stufe 3, jetzt war ich leider seit 09.22 krank und fange jetzt wieder mit der Wiedereingliederung an. Zählen die Monate trotzdem? Und wann steige ich in die 4 auf?
LG an alle
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McOldie
Hero Member
Beiträge: 674
Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
«
Antwort #10 am:
12.05.2023 17:33 »
Eine Arbeitsunfähigkeit bis zu 39 Wochen zählt nicht als Unterbrechung und wird demnach mitgerechnet. Die darüber hinausgehenden Zeiten gelten als unschädliche Untrbrechung und werden nicht mitgerechnet
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Filou90
Newbie
Beiträge: 5
Antw:Stifenzuaordnung im SuE Bereich
«
Antwort #11 am:
12.05.2023 17:59 »
Danke nochmals an MC Oldie für die rasche Antwort 👍😊
Moderator informieren
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