Autor Thema: Nebentätigkeit Konkurrenz  (Read 2465 times)

Asunny22

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Nebentätigkeit Konkurrenz
« am: 08.05.2023 13:16 »
Hallo zusammen
Ich bin leider über die Suche nicht fündig geworden. Mein Problem ist, ich arbeite in Teilzeit auf einer Intensivstation und habe schon lange Jahre einen Nebenjoben auf Minijobbasis. Viele Jahre im Bereich der ambulanten Intensivpflege. Diese hatte ich angezeigt und auch genehmigt bekommen. Nun habe ich vor 3 Jahren den Minijob gewechselt und bin in einem 30km entfernten Krankenhaus ebenfalls auf Intensivstation tätig. Mir war nicht bewusst,  dass ich den Wechsel angeben musste. Das war natürlich mein Fehler.  Ich bin aber auch immer offen damit umgegangen. Nun ist es so, dass mein HauptArbeitgeber einen neuen Antrag von mir haben möchte und mir bereits im Vorfeld mitgeteilt hat, dass sie diesen ablehnen werde, da das andere Haus in Ihren Augen ein Konkurrenz Unternehmen ist. Nun meine Frage ob das so rechtens ist? Das Krankenhaus in dem ich geringfügig arbeite, sieht das überhaupt nicht so. Bei Ihnen dürfen die Festangestellen jegliche Form der Nebentätigkeit ausführen, da sie das ganz klar nicht als Konkurrenz sehen. Ich bin gerade sehr überfragt und muss ja dann wahrscheinlich einen Arbeitgeber kündigen.  Im Tarifvertrag hatte ich mal nachgeschaut,  da aber nur gefunden, dass es Einzelfallentscheidung ist bei berechtigten Interessensverletztungen oder Arbeitszeit Problemen. Es wäre super, wenn ich eine Rückmeldung bekommen würde.

McOldie

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Antw:Nebentätigkeit Konkurrenz
« Antwort #1 am: 08.05.2023 14:54 »
Der Begriff „berechtigte Interessen des Arbeitgebers“ ist im weitesten Sinn zu verstehen (BAG vom 28.2.2002 – 6 AZR 357/01 – ZTR 2002, 490). Zu den berechtigten Interessen des Arbeitgebers gehören u.a.  der Schutz vor Konkurrenztätigkeit.
Dem Arbeitnehmer ist nicht nur eine Konkurrenztätigkeit im eigenen Namen und Interesse untersagt, sondern ihm ist es – in Übertragung des Rechtsgedankens des § 60 HGB – gleichfalls nicht gestattet, einen Wettbewerber seines Arbeitgebers durch Eingehung eines Arbeitsverhältnisses „im selben Marktbereich“ zu unterstützen (LAG Rheinland-Pfalz vom 19.5.2010 – 8 Sa 2/10). Ich habe dazu in der Literatur  folgendes Beispiel gefunden:
Einem Leitenden Oberarzt für Anästhesie in einem kommunalen Krankenhaus kann die Nebentätigkeit in einem anderen – 20 Kilometer entfernten – Krankenhaus (in anderer Trägerschaft) als Anästhesist in Rufbereitschaft untersagt werden.

Asunny22

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Antw:Nebentätigkeit Konkurrenz
« Antwort #2 am: 08.05.2023 15:06 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort.  Dh. für mich, dass er die Nebentätigkeit nicht verbieten muss, aber es sein gutes Recht ist, es zu tun. So wie der andere Arbeitgeber sagt, er sähe dort keinen Konkurrenzfall. Ist also jedem selbst überlassen,  ob er es genehmigt oder nicht. Danke dann muss ich mir nun etwas überlegen

Öffdler

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Antw:Nebentätigkeit Konkurrenz
« Antwort #3 am: 09.05.2023 06:43 »
auf den Intensivstationen dürfte ja nach wie vor ein großer Personalbedarf bestehen und es ist, wie Du richtig sagst, eine Ermessensentscheidung Deines Hauptarbeitgebers.

Je nachdem wie sehr Du an Deiner Hauptstelle hängst, würde ich mir überlegen, bei Deinem Hauptarbeitgeber durchblicken zu lassen, dass Du Dir im Falle einer Ablehnung überlegen musst, wie Du damit umgehen möchtest.

Eventuell reicht dieser Wink mit dem Zaunpfahl schon aus, dass die Ermessensentscheidung zu Deinen Gunsten ausfällt.

Sozialarbeiter

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Antw:Nebentätigkeit Konkurrenz
« Antwort #4 am: 09.05.2023 09:36 »
Ich habe schon AG erlebt, die etwas erst verbieten und dann mit beiden Augen wegschauen, da sie die Konsequenz (Kündigung / sich vom AN trennen), dann doch nicht tragen wollen. Besteht ja Personalmangel. Von daher, einfach weiter machen und Verbot getrost ignorieren?
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

MoinMoin

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Antw:Nebentätigkeit Konkurrenz
« Antwort #5 am: 09.05.2023 10:26 »
Warum nicht die Rolle der beiden AGs tauschen, der Minijobber wird HauptAG und der andere kann dich dann als Minijobber anstellen, oder auf dich verzichten. :o

Garfield

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Antw:Nebentätigkeit Konkurrenz
« Antwort #6 am: 09.05.2023 12:02 »
Auf jeden Fall vor Abgabe des Antrags ein Zwischenzeugnis verlangen, damit dein AG vielleicht versteht, was er in Zeiten des Fachkräftemangels riskiert.

Warnstreik

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Antw:Nebentätigkeit Konkurrenz
« Antwort #7 am: 09.05.2023 15:08 »
Ich habe schon AG erlebt, die etwas erst verbieten und dann mit beiden Augen wegschauen, da sie die Konsequenz (Kündigung / sich vom AN trennen), dann doch nicht tragen wollen. Besteht ja Personalmangel. Von daher, einfach weiter machen und Verbot getrost ignorieren?

Nein, um Gottes Willen, ignorieren ist wohl die schlechteste aller Varianten.

Ich würde ein offenes Gespräch suchen und dort klarstellen, dass du den Nebenverdienst benötigst und ansonsten über einen Wechsel des Arbeitgebers nachdenken musst.
Es kann ja sogar sein, dass man dir diesen Verdienst im aktuellen Unternehmen noch ermöglicht oder dich einfach besser bezahlt. Ob du dann ernst machst steht ja noch auf einem anderen Blatt.

Tagelöhner

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Antw:Nebentätigkeit Konkurrenz
« Antwort #8 am: 09.05.2023 16:52 »
Ich würde es bei Arbeitgeber 1 einfach auf eine Kündigung ankommen lassen, bevor Du selber kündigst. Notfalls lässt sich diese Kündigung ja noch im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses auf ihre Wirksamkeit überprüfen, und ob hierbei insbesondere nach einer so langen Zeit ein ausreichender Kündigungsgrund vorliegt, sei mal dahingestellt. Im schlimmsten Fall endet dann halt das Arbeitsverhältnis bei Arbeitgeber 1...

Asunny22

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Antw:Nebentätigkeit Konkurrenz
« Antwort #9 am: 13.05.2023 22:12 »
Danke euch für die Antworten. Tatsächlich habe ich schon eingeworfen,  dass ich dann überlegen müsste, welchen Job ich kündigen werde. Aber auch in Zeiten des maximalen Personalmangels auf den Intensivstation, scheint das meinem Arbeitgeber Nr. 1 ziemlich egal zu sein. Das mit dem Zwischenzeugnis ist eine gute Idee,  das werde ich auf jeden Fall noch machen. Ansonsten habe ich noch einen Termin beim Bereichsleiter Personalwesen. Mal sehen ob dabei was rum kommt. Danke euch auf jeden Fall

Asunny22

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Antw:Nebentätigkeit Konkurrenz
« Antwort #10 am: 13.05.2023 22:16 »
Leider geht das mit wechseln der Arbeitgeber nicht, da der aktuelle Hauptarbeitgeber keine minijobs anbietet.