Hallo,
wenn der Arbeitgeber gleich bleibt (Land RLP), ist eine Versetzung nach § 4 Abs. 1 TV-L sinnvoll, da sie für den Beschäftigen folgende Vorteile hat:
- die Stufe (müsste ohne Versetzung neu festgesetzt werden)
- die Probezeit (entfällt bei Versetzung)
- Unkündbarkeit (ohne Versetzung Wegfall während der Probezeit)
- Beschäftigungszeit müsste neu festgesetzt werden, ggf. Krankengeldzuschuss gefährdet