Autor Thema: [RP] welche Laufbahnerfahrung für Verbeamtung  (Read 1344 times)

Motimile11

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Hallo,

ich habe vor wenigen Wochen erfahren, dass ich die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen könnte.

1. Ich habe einen Bachelorabschluss
2. ich arbeite seit 7 Jahre im TV-L (EG 9a, Arbeitgeber Land RLP)

Die dritte Voraussetzung, die Fortbildung in Mayen fehlt mir noch, die würde ich dann aber gerne absolvieren.

Nun wurde mir gestern in einem Gespräch gesagt, ich bräuchte aber mindestens 3,5 Jahre Berufserfahrung im 3. Einstiegsamt, welches ja erst ab 9b gilt. Stimmt das? Wenn ja, wie kulant könnte das evtl. gehandhabt werden in Verbindung mit meiner bisherigen Berufserfahrung? Ich bin gerade an einer Stelle dran und wenn alles klappt und die mich nehmen, könnte ich vielleicht im Juli schon dort anfangen. Dann käme ich bis zu meinem 45. Geburtstag exakt auf 3,5 Jahre. Wenn es aber erst im August oder so klappt, wären es ja nur 2-3 Monate zu wenig. Das wäre extrem schade. Gibt es da Spielraum? Also lohnt es sich, an diesem Vorhaben festzuhalten?

Wo kann man denn sowas nachlesen oder bei wem könnte man da nachfragen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Liebe Grüße
« Last Edit: 13.05.2023 04:22 von Admin2 »

Pascal121

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Antw:welche Laufbahnerfahrung für Verbeamtung (RLP)
« Antwort #1 am: 10.05.2023 10:47 »
Guten Morgen,

meiner Meinung nach kannst du direkt verbeamtet werden (ich werde nämlich auch verbeamtet, und zwar ohne Fortbildung in Mayen). Ich habe ebenfalls einen Bachelorabschluss und nach 2,5 Jahren im öD hat man auch die hauptberufliche Tätigkeit erfüllt (für das 3te Einstiegsamt). Alles ist nachzulesen in der Laufbahnverordnung RLP, im Landesbesoldungsgesetz RLP und im Landesbeamtengesetz RLP.
Hier auf der Seite im Rechner kannst du ja vergleichen, welche finanzielle Auswirkungen die Verbeamtung hätte (Einstiegsamt A9 oder A10, Kinderzuschläge etc.).
Bei deinen 7 Jahren würden 2,5 abgezogen werden für die hauptberufliche Tätigkeit, dann bleiben noch 4,5 Jahre für die Stufen über. Du würdest in Stufe 4 beginnen, mit 1,5 Jahren bis zur nächsten Stufenerhöhung.
Grüße

Motimile11

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Antw:welche Laufbahnerfahrung für Verbeamtung (RLP)
« Antwort #2 am: 10.05.2023 11:56 »
Oh krass, wirklich? Das wär ja der Hammer. Dann werde ich nochmal dort nachlesen, damit ich es dann auch parat habe und hoffe, dass es mit dieser Stelle schon klappt. Ansonsten heißt es weiter suchen, aber dann ist der zeitliche Druck ja nicht mehr so groß.

Der Unterschied zwischen Angestellt und Verbeamtet ist immens, deshalb würde ich das schon gerne noch mitnehmen.

Danke für deine Hilfe.

Bastel

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Antw:welche Laufbahnerfahrung für Verbeamtung (RLP)
« Antwort #3 am: 10.05.2023 12:01 »
Ich würde das nicht so positiv sehen und gehe mit eurem Personaler. Die Erfahrung in 9a dürfte nichts bringen...

Organisator

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Antw:welche Laufbahnerfahrung für Verbeamtung (RLP)
« Antwort #4 am: 10.05.2023 13:59 »
Ich sehe das wie Bastel und gehe auch davon aus, dass die geforderte hauptberufliche Tätigkeit vergleichbar mit dem gehobenen Dienst sein müsste. Die Landes-Laufbahnverordnung gibt da weitere Infos.

Pascal121

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Antw:welche Laufbahnerfahrung für Verbeamtung (RLP)
« Antwort #5 am: 10.05.2023 20:41 »
Ich gebe den Vorredner halb recht, da musst du mal recherchieren, ob diese Tätigkeiten/Zeiten auf E9a zählen.
Zumindest laut TV-L ist für E9a bereits Bachelorabschluss gefordert.

Schinkensandwich

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Antw:welche Laufbahnerfahrung für Verbeamtung (RLP)
« Antwort #6 am: 10.05.2023 22:16 »
Zumindest laut TV-L ist für E9a bereits Bachelorabschluss gefordert.

Häh?  Nö, das stimmt nicht

Pascal121

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Antw:welche Laufbahnerfahrung für Verbeamtung (RLP)
« Antwort #7 am: 12.05.2023 09:37 »
Zumindest laut TV-L ist für E9a bereits Bachelorabschluss gefordert.

Häh?  Nö, das stimmt nicht

Danke für deinen Input, ich fände es konstruktiver, wenn du dann gleich auch noch Quellen dazu packst, so dass nicht jeder selber suchen muss.
Ich habe z. B. hier geguckt: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html

E15TVL

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Antw:welche Laufbahnerfahrung für Verbeamtung (RLP)
« Antwort #8 am: 12.05.2023 09:47 »
Die Entgeltordnung zum TV-L wäre die richtige Quelle und die sagt etwas anderes.