Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

IT-Systemadministrator / Fachkräftezulage

(1/4) > >>

Ronny2:
Hallo,
ich arbeite schon seit 20 Jahren als Systemadministrator in einer Kommune in der EG10. EG 11 wurde abgelehnt, da die Stelle es angeblich nicht hergibt.
Meines Wissens, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Fachkräftezulage bis 1000€/Monat.
Diese möchte ich gerne bei meinem Arbeitgeber aushandeln. Wenn es abgelehnt wird, werde ich mich ggf. nach einem anderen Arbeitgeber umsehen.
Meine Frage: Ich bin mir nicht sicher, ob in meinem Fall eine Fachkräftezulage (TVÖD-K) in Frage kommt. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass diese nur für Mitarbeiter möglich ist, die ihre Stelle nach einem bestimmten Datum angetreten haben.

Gruß
Ron

Micolash:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Richtlinien/211112_Fachkr%C3%A4fte-Richtlinie.pdf

Dort steht alles wichtige dazu.

Ronny2:
Also trifft es für mich nicht zu. Da steht ... nach dem 17. April 2018.
Aus meiner Sicht mach es so keinen Sinn. Denn selbst bei uns in der IT sind ca. 90% aller Mitarbeiter länger dabei.
Da denkt man sich wohl, wer schon 5 Jahre im Öffentlichen Dienst ist, der geht nicht mehr.

Micolash:
So sicher bin ich mir da nicht:


--- Zitat ---7) Besteht die Notwendigkeit, der bevorstehenden Abwanderung einzelner Beschäftigter
aus ihrem Bereich entgegenzuwirken, kann die Fachkräftezulage entsprechend gewährt
werden.
--- End quote ---

Ich verstehe das so, dass sie auch dir gewährt werden kann. Aber es gibt schlauere Köpfe hier im Forum, die das bestimmt besser beantworten können.

MoinMoin:

--- Zitat von: Ronny2 am 10.05.2023 09:23 ---Also trifft es für mich nicht zu. Da steht ... nach dem 17. April 2018.
Aus meiner Sicht mach es so keinen Sinn. Denn selbst bei uns in der IT sind ca. 90% aller Mitarbeiter länger dabei.
Da denkt man sich wohl, wer schon 5 Jahre im Öffentlichen Dienst ist, der geht nicht mehr.

--- End quote ---
Nein. Das liest du falsch.

Zulage Abschnitt 1 hat da kein Datum.
"7Besteht die Notwendigkeit, der bevorstehenden Abwanderung einzelner Beschäftigter
aus ihrem Bereich entgegenzuwirken, kann die Fachkräftezulage entsprechend gewährt
werden"


Abschnitt 2 beschäftigt sich mit der Neueinstellung und der Vorweggewährung von Stufen, das ist keine Zulage, wie du sie begehrst.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version