Autor Thema: Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten  (Read 3070 times)

Wynchester

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Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
« am: 10.05.2023 13:20 »
Hey hier ein kurzer Auszug aus unserer Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten:

"Sollte der Mitarbeiter während der mobilen Arbeit aufgrund dringender dienstlicher Erfordernisse zum KSI gerufen werden, gilt die Wegezeit nicht als Arbeitszeit. Hierdurch entstehende Kosten werden nicht erstattet."

Ist eine solche Formulierung gang und gebe ? Warum wird in dem o.g. Fall das Risiko der dringenden Erforderlichkeit auf den AN abgewälzt. Gibt es eine rechtliche Grundlage die gegen die o.g. Formulierung spricht ?

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Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
« Antwort #1 am: 10.05.2023 14:03 »
Ich kenne diese Regelung ebenfalls so. Hintergrund ist, dass der Weg zur Arbeit nicht bezahlt wird. Wenn der Arbeitsweg wegen mobiler Arbeit nicht anfällt, gut für den AN; falls man doch ins Büro muss, gehts auf die eigene Kappe.

Das Risiko bei dringender Erforderlichkeit wird nach meinem Empfinden nicht auf den AN abgewälzt - Alternativ wäre er ganztätig im Büro und könnte so - sogar ohne Wegzeiten - seine Arbeit vor Ort aufnehmen. Ich finde diese Regelung ist ein guter Kompromiss zwischen Möglichkeit des Mobilen Arbeiten und flexiblen Einsatz im Büro.

Finde ich nicht wirklich ungewöhnlich und wüsste auch nicht, gegen welche rechtlichen Grundlagen dies verstoßen könnte.

FearOfTheDuck

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Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
« Antwort #2 am: 10.05.2023 14:17 »
Ist bei uns in etwa auch so. Dienstliche Interessen haben Vorrang und die Fahrtzeit, bzw. "Pendeln" ist keine Dienstzeit. Halte ich auch für einen guten Kompromiss.

Wynchester

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Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
« Antwort #3 am: 10.05.2023 14:25 »
Es gibt allerdings keinen vorgeschriebenen Arbeitsort für das mobile Arbeiten, wenn ich meine mobile Arbeit 200km entfernt von meiner Arbeitsstätte absolviere, wie siehts dann aus ?

E15TVL

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Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
« Antwort #4 am: 10.05.2023 14:28 »
Was soll bei 200km anders sein? Da wird die Fahrt einfach nur teurer, mehr nicht.

BalBund

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Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
« Antwort #5 am: 10.05.2023 14:29 »
Das ganze ist rechtlich nicht so trivial, wie es auf den ersten Blick scheint, man müsste hier weiter in die DV schauen.

Kann der Arbeitnehmer mobiles Arbeiten nach eigenem Ermessen in Anspruch nehmen dürfte die Regelung tragen.

Muss der Arbeitnehmer hingegen seine mA-Tage vorab vom Vorgesetzten genehmigen lassen, so verzichtet der AG/Dienstherr an diesen Tagen bewusst auf eine Präsenzpflicht des AN. Greift der AG nunmehr zu Ungunsten des MA ein, so wird die Zeit zur Anreise in die Dienstelle regelmäßig als Arbeitszeit zu werten sein, zumindest für den Zeitraum der zwischen Wohnort und Dienststelle regelmäßig anfällt. Alles andere wäre eine unbillige Benachteiligung des AN, was die entsprechende Klausel unwirksam machen könnte.

Wynchester

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Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
« Antwort #6 am: 10.05.2023 14:34 »
Durch die praktizierte Arbeitsweise während der Coronapandemie hat sich herausgestellt, dass das mobile Arbeiten einmal in der Woche die geeignetste Form ist. Aufgrund dieser Erfahrung wird daran festgehalten, dass das mobile Arbeiten an einem Tag in der Woche möglich ist. Im Antrag ist der gewünschte Wochentag anzugeben.

Es wird einem 1 Fester Arbeitstag in der Woche fürs Homeoffice zugesichert, Abweichungen sind nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Bereichsleiter möglich.

Organisator

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Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
« Antwort #7 am: 10.05.2023 15:12 »
Durch die praktizierte Arbeitsweise während der Coronapandemie hat sich herausgestellt, dass das mobile Arbeiten einmal in der Woche die geeignetste Form ist. Aufgrund dieser Erfahrung wird daran festgehalten, dass das mobile Arbeiten an einem Tag in der Woche möglich ist. Im Antrag ist der gewünschte Wochentag anzugeben.

Es wird einem 1 Fester Arbeitstag in der Woche fürs Homeoffice zugesichert, Abweichungen sind nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Bereichsleiter möglich.

Bei nur einem Tag, versehen mit einem Antrag, ist das natürlich knapp. (und auch meiner Meinung nach unsinnig).

Allerdings hat man sich auf diese Regelung in der Dienstvereinbarung geeinigt, daher ist sie gültig. Bei nur einem Tag Mobilem Arbeiten ist dies jedoch keine glückliche Regelung - sprich mal deinen PR an.

flip

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Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
« Antwort #8 am: 10.05.2023 15:14 »
Es stellt sich noch die Frage wie schnell man an der Dienststelle sein muss. Bei uns ist es der nächste Arbeitstag zum Kernzeitbeginn. Damit ergibt sich die von Dir angenommene Problemstellung gar nicht.

Wynchester

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Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
« Antwort #9 am: 10.05.2023 15:18 »
Die Dienstvereinbarung ist noch nicht gültig sondern wurde dem Personalrat(unter anderem mir) vorgelegt.
Wir möchten in die Diskussion gehen, allerdings habe ich keine rechtliche Einschätzung im Netz gefunden, und wollte deshalb mal nachfragen

Opa

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Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
« Antwort #10 am: 10.05.2023 15:23 »
Das ganze ist rechtlich nicht so trivial, wie es auf den ersten Blick scheint, man müsste hier weiter in die DV schauen.

Kann der Arbeitnehmer mobiles Arbeiten nach eigenem Ermessen in Anspruch nehmen dürfte die Regelung tragen.

Muss der Arbeitnehmer hingegen seine mA-Tage vorab vom Vorgesetzten genehmigen lassen, so verzichtet der AG/Dienstherr an diesen Tagen bewusst auf eine Präsenzpflicht des AN. Greift der AG nunmehr zu Ungunsten des MA ein, so wird die Zeit zur Anreise in die Dienstelle regelmäßig als Arbeitszeit zu werten sein, zumindest für den Zeitraum der zwischen Wohnort und Dienststelle regelmäßig anfällt. Alles andere wäre eine unbillige Benachteiligung des AN, was die entsprechende Klausel unwirksam machen könnte.

Der Arbeitgeber verzichtet gerade nicht uneingeschränkt auf die Präsenzpflicht, da er diese einschränkende Regelung zum Bestandteil der Dienstvereinbarung macht.

Eine Benachteiligung läge nur dann vor, wenn es diese Bedingung in der DV nicht gäbe und der Arbeitgeber sich dann im Nachhinein weigern würde, die Fahrtzeit anzuerkennen.

Insofern ist der Passus nicht zu beanstanden.

Umlauf

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Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
« Antwort #11 am: 10.05.2023 15:26 »
Durch die praktizierte Arbeitsweise während der Coronapandemie hat sich herausgestellt, dass das mobile Arbeiten einmal in der Woche die geeignetste Form ist. Aufgrund dieser Erfahrung wird daran festgehalten, dass das mobile Arbeiten an einem Tag in der Woche möglich ist. Im Antrag ist der gewünschte Wochentag anzugeben.

Es wird einem 1 Fester Arbeitstag in der Woche fürs Homeoffice zugesichert, Abweichungen sind nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Bereichsleiter möglich.

So verschieden sind die Behörden. Bei uns hat sich 80% mobiles Arbeiten herausgebildet. Die genaue organisatorische Ausgestaltung obliegt den einzelnen Organisationseinheiten. So wurde in den wenigen problematischen Bereichen die Anwesenheit mit einer vernünftigen Begründung leicht erhöht.

Dort, wo ein theoretisches schnelles Erscheinen notwendig sein könnte, gibt es eine Regelung zur Rufbereitschaft, die ca. Ich 3 mal in Jahr tatsächlich zu einer Fahrt ins Amt führt.

MoinMoin

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Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
« Antwort #12 am: 10.05.2023 15:27 »
Was soll bei 200km anders sein? Da wird die Fahrt einfach nur teurer, mehr nicht.
Und man kommt mit dem Fahrrad nicht rechtzeitig an.  8)

Es ist doch eher die Frage, ob eine Reaktionszeit in dieser Situation eingefordert werden kann, ohne das es eine Rufbereitschaft ist.

Umlauf

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Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
« Antwort #13 am: 10.05.2023 15:32 »
Wenn der AG das mobile Arbeiten anbietet, muss er auch mit dem Betriebsrisiko leben. Gilt auch für die Dienststelle selbst. Wenn keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, kann er ein Erscheinen erst am nächsten Tag verlangen.
Sonst sollte es über eine Rufbereitschaft laufen.

Die Mitarbeiter sind keine dressierten Tiere und der AG nicht der Dompteur.

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Antw:Dienstvereinbarung Mobiles Arbeiten
« Antwort #14 am: 10.05.2023 15:35 »
Die Dienstvereinbarung ist noch nicht gültig sondern wurde dem Personalrat(unter anderem mir) vorgelegt.
Wir möchten in die Diskussion gehen, allerdings habe ich keine rechtliche Einschätzung im Netz gefunden, und wollte deshalb mal nachfragen

Dann würde ich zunächst den Umfang des Mobilen Arbeitens nicht zentral regeln, sondern durch die Teams intern vereinbaren lassen. Eine feste Regelung für alle passt nie.

Dann ebenfalls das Antragserfordernis rausverhandeln - welchen Sinn hat denn das?

Erst wenn das nicht klappt würde ich darauf verweisen, dass wenn ohnehin nur 1 Tag Mobiles Arbeiten möglich sein soll, dann auch der AG die Fahrtkosten trägt und zudem die Anfahrtszeit Arbeitszeit ist.