Hallo,
ich habe eine Frage zu vorliegendem Fall:
Arbeitsvertrag nach TVÖD-V, 2 Jahre befristet mit sachlichem Grund
Probezeit: 6 Wochen
Die Probezeit ist vorbei. Ich befinde mich aber noch in den ersten 6 Monaten meiner Dienstzeit.
Welche ordentlichen Kündigungsfristen gelten, wenn ich innerhalb dieser 6 Monate kündigen will.
Welche Kündigungsfristen gelten wenn ich zum Ende der 6 Monate kündigen will und was gilt danach?
Ich stolpere über den Satz im Internet: "nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt."
Kann ich nach 6 Monaten also nicht ordentlich kündigen? Sind also 12 Monate fest?
Danke fürs Erklären!