Eine Mitnahme von Zulagen ist nicht möglich, da deine Besoldung qua Gesetz geregelt ist und nicht aufgrund einzelvertraglicher Regelungen. Zwar bietet auch das BBesG Regelungen für Personalgewinnungszulagen, diese werden jedoch nur gewährt wenn eine Einstellung von außerhalb des Bundes erfolgt. Zumindest ist das mein Kenntnisstand, bin allerdings kein Personaler.