Bekommt ein Beamter, der auf Antrag in den Ruhestand versetzt wird und er das Mindestruhegehalt noch (knapp) nicht erdient hat keinen Kindererziehungszuschlag bzw. Kindererziehungsergänzungszuschlag für die Ihm zuerkannten Kindererziehungszeiten?
Und wie wäre es, wenn das erdiente Ruhegehalt + Kindererziehungszuschlag dann über dem Mindestruhegehalt liegen würde?