Warum sollt es das sein? Bei den Unterhaltsverpflichteten sollte der Gesetzesvollzug auf jeden Fall zu einer Minderung des Wohlstandes führen.
So manch Unterhaltspflichtiger der zur Rückzahlung herangezogen wurde, würde sogar das Gegenteilt behaupten.
Ich halte das UVG nicht für armutsvermeidend. Es ist auch fragwürdig, warum der Alleinerziehende Elternteil ab dem 12. Lebensjahr des Kindes mind. 600 Euro Brutto verdienen muss, nach oben hin aber keine Grenze gesetzt ist.
Die alleinerziehende Top-Managerin mit einem Monatsgehalt von 10.000 Euro brutto hat also genauso einen Anspruch auf UVG, wie die alleinerziehende Mutter mit schlecht bezahltem Teilzeitjob.