Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage, wer in meinem Fall mir weisungsbefugt ist.
Folgendes: Ende der 90er habe ich einen BAT-Vertrag, hier an der Universität, mit einer Unterabteilung einer Fakultät abgeschlossen. Im BAT-Vertrag steht auch nur diese Unterabteilung. (Universität oder Fakultät wird nicht erwähnt).
Es gab dann die Überleitung zu TV-L usw.. Mittlerweile ist es so, dass Verträge, egal mit welcher Abteilung, ausschliesslich mit der Fakultät abgeschlossen werden und nicht mehr mit den einzelnen Abteilungen.
Meine Frage ist nun, ist unser Dekan mir weisungsbefugt oder nicht? Früher war dies nämlich nicht so, sondern nur der Direktor der entsprechenden Abteilung, mit der ich den Vertrag gemacht habe. Einen direkten Vorgesetzten habe ich nach wie vor. Gelten hier auch Besitzstandsrechte, da ich den uralten BAT-Vertrag mit jemand anderem abgeschlossen habe? Mich würde dies interessieren, da es einige Umstrukturierungen in der Fakultät gibt.
Ich hoffe ich habe dies verständlich ausdrücken können und danke im Voraus.
Viele Grüße
Frank