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Frage, wer ist weisungsbefugt ?

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DarkAvenger:
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage, wer in meinem Fall mir weisungsbefugt ist.
Folgendes: Ende der 90er habe ich einen BAT-Vertrag, hier an der Universität, mit einer Unterabteilung einer Fakultät abgeschlossen. Im BAT-Vertrag steht auch nur diese Unterabteilung. (Universität oder Fakultät wird nicht erwähnt).
Es gab dann die Überleitung zu TV-L usw.. Mittlerweile ist es so, dass Verträge, egal mit welcher Abteilung, ausschliesslich mit der Fakultät abgeschlossen werden und nicht mehr mit den einzelnen Abteilungen.
Meine Frage ist nun, ist unser Dekan mir weisungsbefugt oder nicht? Früher war dies nämlich nicht so, sondern nur der Direktor der entsprechenden Abteilung, mit der ich den Vertrag gemacht habe. Einen direkten Vorgesetzten habe ich nach wie vor. Gelten hier auch Besitzstandsrechte, da ich den uralten BAT-Vertrag mit jemand anderem abgeschlossen habe? Mich würde dies interessieren, da es einige Umstrukturierungen in der Fakultät gibt.

Ich hoffe ich habe dies verständlich ausdrücken können und danke im Voraus.

Viele Grüße
Frank

Organisator:

--- Zitat von: DarkAvenger am 11.05.2023 13:30 ---Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage, wer in meinem Fall mir weisungsbefugt ist.
Folgendes: Ende der 90er habe ich einen BAT-Vertrag, hier an der Universität, mit einer Unterabteilung einer Fakultät abgeschlossen. Im BAT-Vertrag steht auch nur diese Unterabteilung. (Universität oder Fakultät wird nicht erwähnt).
Es gab dann die Überleitung zu TV-L usw.. Mittlerweile ist es so, dass Verträge, egal mit welcher Abteilung, ausschliesslich mit der Fakultät abgeschlossen werden und nicht mehr mit den einzelnen Abteilungen.
Meine Frage ist nun, ist unser Dekan mir weisungsbefugt oder nicht? Früher war dies nämlich nicht so, sondern nur der Direktor der entsprechenden Abteilung, mit der ich den Vertrag gemacht habe. Einen direkten Vorgesetzten habe ich nach wie vor. Gelten hier auch Besitzstandsrechte, da ich den uralten BAT-Vertrag mit jemand anderem abgeschlossen habe? Mich würde dies interessieren, da es einige Umstrukturierungen in der Fakultät gibt.

Ich hoffe ich habe dies verständlich ausdrücken können und danke im Voraus.

Viele Grüße
Frank

--- End quote ---

Wer weisungsbefugt ist und wer nicht, ergibt sich aus der inneren Organisation des Arbeitgebers. Insoweit würde ich als erstes meinen Arbeitgeber identifizieren und in als nächstes danach fragen. Erste Hilfe könnte das Organigramm sein.

DarkAvenger:
Danke für die Antwort.
Genau da liegt der Hase begraben. Es gibt bis jetzt kein Organigramm an unserer Fakultät. Dieses soll jetzt erstellt werden. Deshalb zielt meine Frage dahin, ob der eigentliche Chef, weiterhin als Besitzstand durch BAT erhalten bleibt, oder dies geändert werden kann, ohne meine Zustimmung? Letztendlich habe ich ja einen Vertrag mit einer Abteilung gemacht und nicht mit der übergeordneten Einheit. In der Vergangenheit war die übergeordnete Einheit mir nicht weisungsbefugt.

MoinMoin:

--- Zitat von: DarkAvenger am 11.05.2023 13:48 ---Danke für die Antwort.
Genau da liegt der Hase begraben. Es gibt bis jetzt kein Organigramm an unserer Fakultät. Dieses soll jetzt erstellt werden. Deshalb zielt meine Frage dahin, ob der eigentliche Chef, weiterhin als Besitzstand durch BAT erhalten bleibt, oder dies geändert werden kann, ohne meine Zustimmung? Letztendlich habe ich ja einen Vertrag mit einer Abteilung gemacht und nicht mit der übergeordneten Einheit. In der Vergangenheit war die übergeordnete Einheit mir nicht weisungsbefugt.

--- End quote ---
Der Arbeitgeber kann jeden beliebigen Mitarbeiter aussuchen und ihn dazu bestimmen, dass er dir Weisungsbefugt ist.
Dadurch wird der Arbeitsvertrag nicht geändert und Besitzstand aus BAT gibt es diesbezüglich schon mal garnicht.
Also wer ist dein Arbeitgeber?
Zu meinen BAT Zeiten stand da immer, Land X vertreten durch Fakultät y.

Faunus:
Gundsätzlich ist der*die* Kanzler* der/die oberste Weisungsbefugte einer Hochschule und sollte Dir bei Umbildung des "Gebäudes" (hier: einer Uni von ehemals stellvertretenden weisungsbefugten Ordinarien/Institutsleitern in Form von Direktoren z.B./usw.) eine rechtlich verbindliche Aussage zukommen lassen können.
Das Organigram einer Uni hat nichts mit dem BAT/TV-L zu tun und Du wirst vermutlich den Dekan der Uni nun als stellvertretenden weisungsbefugten VO haben, so wie an den früheren FHs udn heutigen "Angewandten Hochschulen". Das wird immer mehr vereinheitlicht und zusammengelegt.

Die Stellenkontingente werden auch nicht mehr einem Lehrstuhl zugeordnet sondern immer häufiger der Fakultät, die dann darüber entscheidet, wo MA fehlen und wo welche abgezogen werden können. Früher hat ein Lehrstuhlinhaber seine MA festhalten können - ob die überarbeitet waren oder unterbeschäftigt ...egal!

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