Autor Thema: Höhergruppierung E9 a Stufe 5 nach E10 Stufe 3(?)  (Read 1446 times)

Leia

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Guten Abend!
Ich dachte es sein ganz einfach, aber irgendwie verstehe ich die Abrechnung meiner Bezügestelle nicht.
Ich war eingruppiert bis zum 28.2.2023 nach E9a Stufe 5 und habe seit September eine Zulage nach E9b Stufe 4 bekommen--Garantiebetrag 180€ ( Ich anteilig da zu 85,4% Teilzeit).
Nun wurde ich zum 1.3.2023 in E10 Stufe 3 höhergruppiert. Bekomme nun 0 Euro mehr als mit der Zulage nach E9b Stufe 4.
Zu meinem E10 Stufe 3-Brutto bekomme ich einen Garantiebetrag von ca 66€ brutto   Wo kommt das her?
In der Höhergruppierungsmatrix steht ein Betrag bei E10 Stufe 3 von ca 120€ brutto, bei 85,4% Teilzeit eigentlich etwas über 100€ brutto.
Kann mir da jemand helfen und mir meinen Fall erläutern?
Vielen Dank schon einmal🙋🏼‍♀️


cyrix42

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Antw:Höhergruppierung E9 a Stufe 5 nach E10 Stufe 3(?)
« Antwort #1 am: 11.05.2023 21:39 »
Moin,

Eine Höhergruppierung von E9a Stufe 5 führt (via E9b Stufe 4) in die E10 Stufe 3. Da der Unterschiedsbetrag weniger als der Garantiebetrag von 180€/Monat ist (und dieser bei stufengleicher Höhergruppierung überschritten würde), wird statt des Gehalts der E10/3 also E9a/5 + Garantiebetrag gezahlt. Dies wäre für eine volle Stelle also 4119.07€/Monat bzw. bei einer Teilzeit von 85,4% also 3517.68€/Monat. Zulagen spielen bei der Höhergruppierung keine Rolle.

BTW: Da E9a/5 und E9b/4 ein identisches Monatsbrutto vorsehen, wäre die Zulage vom einen zum anderen offenbar 0. Ggf. Ist zuvor schon eine Höhergruppierung von E9a/5 auf E9b/4 erfolgt; und dort wird derzeit schon der Garantiebetrag bezahlt? Auch ein ggf. bisher gezahlter Garantiebetrag aus einer früheren Höhergruppierung spielt bei einer weiteren Höhergruppierung keine Rolle.