Hallo,
Ich wechsel zum 1.6. den Arbeitgeber nahtlos von einer Gemeinde zur anderen und bin somit durchgehend im öffentlichen Dienst angestellt. Habe ich trotz Wechsel des Arbeitgebers Anspruch auf den Inflationsausgleich? Leider finde ich dazu nirgendwo etwas konkretes.
Meine Entgeltgruppe und Stufe wurde übernommen und anerkannt ,habe ich durch die durchgehende Anstellung im öffentlichen Dienst evt auch eine Chanc, den Ausgleich trotz Wechsel der Gemeinde zu bekommen ?
Lg und danke im Voraus