Bei einer vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bleibt man ins einer alten EG und bekommt eine Zulage. So dass das Entgelt wie bei einer HG (9aS2) wäre, Stufenlaufzeit in der Eg7 läuft weiter.(also in der Zeit der Abordnung).
Wenn dann versetzt wird, bekommt man die Tätigkeiten dauerhaft übertragen und wird zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert. (9aS2, sofern dann immer noch 7s3)Stufenlaufzeit startet bei 0