Hallo !
Ich arbeite als pflegerische Stationsleitung im öffentlichen Dienst. Ab Juni diesen Jahres, werde ich für drei Monate in Elternzeit sein. Werde ich deshalb Einbußen bei der tariflich geregelten Sonderzahlung in Kauf nehmen müssen oder diese nicht erhalten ?
Wäre super wenn mir jemand Auskunft geben könnte.