Autor Thema: Überlastungsanzeige  (Read 2931 times)

Julia12345

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Überlastungsanzeige
« am: 16.05.2023 10:59 »
Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin eigentlich SB Ordnungsamt+Gewerbe (mit Feuerwehr, Versicherung, Jugendarbeit, Soziales) mit einer Wochenarbeitszeit von 30 h. Da die Kollegin im Meldeamt/Standesamt (26 h) schwanger geworden ist, vertrete ich jetzt dieses Amt seit knapp einem halben Jahr ohne Stundenerhöhung mit.

Daraufhin habe ich dem AG schriftlich meine Überlastung angezeigt. In seinen Augen läge jedoch keine Überlastung vor. Grundlage für seine Aussage ist eine Betrachtung der beiden Stellen mit dem Ergebnis, aus 2 mach 1 -> passt.
Gemäß der Organisationsempfehlung vom Sächs. Rechnungshof wären beide Stellen zusammen mit 1,23 VZÄ sinnvollerweise angesetzt. Mein AG berechnet 0,79 VZÄ (teilweise nimmt er die Organisationsuntersuchung als Grundlage, teilweise auch unvollständige Fallzahlen und unbegründete Annahmen aus "der Luft").

Gespräche verlaufen ins Leere und Gegenargumente werden nicht akzeptiert. Einen Personalrat haben wir leider nicht.

Ich möchte einfach eine faire Betrachtung der Stellenanteile, keine von finanziellen Nöten geprägte Berechnung.

Was kann ich noch tun? Vielen Dank im Voraus für kompetente Antworten :)

Bastel

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Antw:Überlastungsanzeige
« Antwort #1 am: 16.05.2023 11:04 »
Einfach nach 30 Wochenstunden heim gehen?

Herbert Meyer

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Antw:Überlastungsanzeige
« Antwort #2 am: 16.05.2023 11:10 »
Einfach nach 30 Wochenstunden heim gehen?

.

Alles Weitere ist ein Problem des Arbeitgebers.

Saggse

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Antw:Überlastungsanzeige
« Antwort #3 am: 16.05.2023 11:11 »
Was kann ich noch tun?
Salopp gesagt: Liefere die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung und höre auf, dir Probleme auf den Tisch zu ziehen, für deren Lösung du nicht bezahlt wirst. Wenn absehbar ist, dass du bestimmte Aufgaben mangels Zeit nicht vollständig abschließen kannst, bitte im Bedarfsfall deinen Vorgesetzten, dir zu sagen, welche deiner Tätigkeiten er priorisiert haben möchte. Stelle sicher, dass all diese Vorgänge irgendwo schriftlich dokumentiert sind, damit es hinterher keine Diskussionen gibt.

Julia12345

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Antw:Überlastungsanzeige
« Antwort #4 am: 16.05.2023 11:20 »
Vielen Dank! Mehrstunden mache ich kaum noch.

Wie bereits erwähnt, eine sinnvolle Lösung wäre mir lieber. Jeden Tag das Arbeitspensum nicht zu schaffen ist frustrierend. Zumal der AG es ja voraussetzt, dass alles abgearbeitet ist (es liegt ja keine Überlastung in seinen Augen vor...).
 

Schmitti

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Antw:Überlastungsanzeige
« Antwort #5 am: 16.05.2023 11:32 »
Bleibt denn vieles liegen? Oder sind schon viele Überstunden angefallen?

Julia12345

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Antw:Überlastungsanzeige
« Antwort #6 am: 16.05.2023 11:34 »
Das "normale Tagesgeschäft" ist zu bewältigen mit ca. 3 Mehrstunden jede Woche. Aber Aufgaben ohne Frist/Beteiligung Dritter bleiben fast komplett auf der Strecke.

Unknown

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Antw:Überlastungsanzeige
« Antwort #7 am: 16.05.2023 11:43 »
Nerve deinen Vorgesetzten ständig mit einer Bitte um Priorisierung deiner Aufgaben und jedes mal schriftlich. Ich weiss das ist total nervig, aber wenn die es sollen, dann sollen sie es so bekommen. Wie die Vorposter bereits geschrieben haben, nach Ende deiner Arbeitszeit den Kugelschreiber fallen lassen und nach Hause gehen. Meistens passiert erst was, wenn es einmal richtig knallt, weil es Geld kostet. Danach wird erst ein umdenken stattfinden, denn warum soll ein Arbeitgeber was ändern, wenn es irgendwie doch funktioniert.

MoinMoin

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Antw:Überlastungsanzeige
« Antwort #8 am: 16.05.2023 12:14 »
Das "normale Tagesgeschäft" ist zu bewältigen mit ca. 3 Mehrstunden jede Woche. Aber Aufgaben ohne Frist/Beteiligung Dritter bleiben fast komplett auf der Strecke.
Dann sorge dafür, dass diese 3 Stunden angeordnet werden. Der Maximale Fehler ist, freiwillig diese 3 h regelmäßig mehr zu arbeiten und sich dann anzuhören, dass man seine Arbeit nicht vernünftig organisiert und die Stunden womöglich verfallen!

Also entweder meldest du regelmäßig, was alles nicht geschafft wird, oder so wie vom Vorschreiber dargelegt, forderst du regelmäßig den Verantwortlichen auf, zu entscheiden, was nicht geschafft wird.

Und wenn der AG der Meinung ist das es mit 30h zu schaffen ist, dann muss er das erstmal nachweisen.

Julia12345

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Antw:Überlastungsanzeige
« Antwort #9 am: 16.05.2023 12:25 »
Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben...

Wirklich schade, dass selbst in einer kleinen Gemeinde mit gerade mal 7 Mitarbeitern in der Kernverwaltung solche "Maßnahmen" ergriffen werden müssen.

Organisator

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Antw:Überlastungsanzeige
« Antwort #10 am: 16.05.2023 12:45 »
Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben...

Wirklich schade, dass selbst in einer kleinen Gemeinde mit gerade mal 7 Mitarbeitern in der Kernverwaltung solche "Maßnahmen" ergriffen werden müssen.

Ich sehe da keine besonderen Maßnahmen. Es gibt eine vertragliche Vereinbarung, wonach du 30 Stunden die Woche deine Arbeit in mittlerer Art und Güte leistest. Sind die 30 Stunden um, beendest du deine Arbeit. Sicherlich kann man dem AG bei Belastungsspitzen auch entgegenkommen und freiwillig Arbeitszeitguthaben aufbauen.
Wenn dies aber ein Dauerzustand ist, muss der AG überlegen, wie er dem begegnet - Möglichkeiten dazu hat er (mehr Mitarbeiter oder Anordnen von Überstunden).

Denke mal umgekehrt - wenn du z.B. mit deinem Gehalt nicht klarkommst, würdest du allein deswegen mehr Geld vom AG erwarten können?

MeinerEiner

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Antw:Überlastungsanzeige
« Antwort #11 am: 16.05.2023 15:18 »
Vielleicht auch erst einmal prüfen, ob dir die Tätigkeiten der Kollegin wirksam übertragen wurden (dauerhaft / vorübergehend).
Das könnte ja auch alles durchaus eingruppierungsrelevant sein und so machst du die zusätzliche Arbeit und bekommst als Belohnung dafür unterm Strich auch noch zu wenig Geld.
Viele Vorgesetzte muss man sich erziehen, sonst tanzen die einem nur auf der Nase herum.

Opa

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Antw:Überlastungsanzeige
« Antwort #12 am: 20.05.2023 15:35 »
Vorsicht- die zusätzlich übertragenen Tätigkeiten könnten auch eine geringere Wertigkeit haben, als die bislang geschuldeten. Sachbearbeitung im Meldeamt und Standesamt sind traditionell die am schlechtesten bezahlten SB-Bereiche einer Kommunalverwaltung. Nicht, dass mit dem Arbeitgeber noch eine Herabgruppierung diskutiert werden muss. Wäre zwar ohne Zustimmung vertragswidrig, aber in diesen kleine „Familienbetrieben“ ticken die Uhren bekanntlich anders, als in einer 1.000-Mitarbeiter-Verwaltung.