Autor Thema: [NW] Festsetzung Erfahrungsstufe - Abzug von 2,5 Jahren für Laufbahnbefähigung?  (Read 1199 times)

Wanderfalke

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Hallo in die Runde,

ich bin als Bibliothekar von einer Stelle im Öffentlichen Dienst auf eine Beamtenstelle (Beamter auf Probe) gewechselt und habe jetzt die Festsetzung der Erfahrungsstufe gem. § 29 Abs. 2 Satz 1 LBesG NRW erhalten.
Die Jahre, die ich bisher im Öffentlichen Dienst gearbeitet habe, sowie mein FSJ wurden korrekt berechnet.

Bei einem mir bekannten Fall einer Neuverbeamtung eines ITlers wurde § 16 Abs. 4 Nr. 2 LVO herangezogen und 2 Jahre und 6 Monate als Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung nicht berücksichtigt.

Bei mir wurde in der Berechnung jedoch keine Zeit für die Laufbahnbefähigung abgezogen.

Müsste in meinem Fall § 16 Abs. 4 Nr. 2 LVO ebenfalls herangezogen werden und die aktuell festgelegte Erfahrungsstufe um 2,5 Jahre reduziert werden?

Ich bin dankbar für Eure Antworten!
Ich möchte nichts falsch machen und würde das natürlich anzeigen, wenn der Verwaltung hier tatsächlich ein Fehler unterlaufen ist.
« Last Edit: 18.05.2023 03:53 von Admin2 »