Autor Thema: Befristete Zulage im TvöD  (Read 1229 times)

TvödVSBeamte

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Befristete Zulage im TvöD
« am: 17.05.2023 11:16 »
Wir sind derzeit im Stellenbesetzungsverfahren für eine Projektstelle E11 in einer freiwilligen Aufgabe der Kommune.

Voraussichtlich wird es sich beim geeignetsten Bewerber um eine Person handeln,  die für die Aufnahme der Arbeit ein Visum benötigt. Über die Blaue Karte wäre das ja auch ohne Vorrangprinzip möglich, allerdings erreicht man in e11 erst bei Stufe 4 das notwendige Bruttogehalt für die blaue Karte.

Ab März 2024 wären wir allerdings schon mit der E11 sicher über dieser Grenze. E11/3 würden wir bei der Erfahrung des Bewerbers auch begründet bekommen. Gibt es die Option durch eine Zulage bis März das Bruttogehalt auf die Höhe des Tarifvertrages ab März 2023 aufzustocken?


Joe kommunal

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Antw:Befristete Zulage im TvöD
« Antwort #1 am: 17.05.2023 12:28 »
Wie kann er denn der geeignetste Bewerber sein, wenn er (noch) gar nicht in Deutschland arbeiten darf?

Ihr stellt doch auch keine Studenten auf Stellen ein, die einen Hochschulabschluss und Jahre an Berufserfahrungen  verlangen nur weil er irgendwann mal die Voraussetzungen erfüllen könnte.

PiA

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Antw:Befristete Zulage im TvöD
« Antwort #2 am: 17.05.2023 13:48 »
Auf der Homepage der VKA ist unter "Tarifverträge" u. a. die allgemeine Arbeitsmarktrichtlinie aufgeführt, nach der es grds. möglich ist, eine auch befristete Zulage von bis zu 20% der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe zu zahlen.

In wie weit diese im vorliegenden Fall - ein Vorhandensein weiterer geeigneter BewerberInnen unterstellt - "zur Deckung des Personalbedarfs ... erforderlich" ist und welche weiteren Voraussetzungen lt. KAV und Kommune selbst zu erfüllen sind, vermag ich nicht zu beurteilen.