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Kündigung falsch?

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Britta2:

--- Zitat von: AndreasHL am 17.05.2023 11:32 ---Hallo,

ich habe einen Arbeitsvertrag ab 01.01.1980, gültig "bis auf Weiteres".

Nun habe ich zum 31.08.2023 gekündigt, um in Rente zu gehen (Altersrente). Durch Zufall habe ich meiner Mitarbeiterin des Dienstleistungszentrums Personal gesprochen. Sie teilte mir mit, dass sie bereits ähnliche Fälle kennt und ein Auflösungsvertrag geschlossen werden muss, die Kündigung wäre falsch.

Hat sie recht?

Viele Grüße

Andreas

--- End quote ---


Auf keinen Fall einen Auflösungsvertrag unterschreiben !!!!!!!!!! - In Auflösungsverträgen erklärt man den Verzicht auf sämtliche mögliche künftigen Ansprüchen --- hier ist u.a. auch VBL mit enthalten. Auch dafür gibt es zahlreiche Berichte - JEDER, der sich jemals blauäugig auf sowas eingelassen hat, hat es später bitte bereut.
Unvergessen ein Zeitungsartikel einer Lehrerin - allein infolge untergeschobenem Auflösungsvertrag büßte sich monatlich ca 450€ brutto Zusatzrente ein - lebenslang ... Niemand hatte ihr das vor der Unterschriftsleistung gesagt.
Falls kein Rentenbeginn zum 1.8.2023 möglich ist - dann kündige eben zum 30.09.2023. Der eine Monat sollte noch durchzuhalten (nervlich/körperlich) gehen.

MoinMoin:

--- Zitat von: flip am 17.05.2023 21:42 ---
--- Zitat von: Max am 17.05.2023 21:18 ---
--- Zitat von: flip am 17.05.2023 13:02 ---Da scheint es verschiedene Rechtsauffassungen zu geben.

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Nein, wenn die Regelung des Tarifvertrages Anwendung findet wäre es ja geregelt.

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Wenn es so wäre hättest du natürlich Recht. Dann würde aber auch  die gesetzliche Kündigungsrist von vier Wochen gelten.

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Wir wissen überhaupt nichts darüber was in dem AV vereinbart ist.
Alles spekulativ.
Mein Vorschlag.
Es einfach bei der Kündigung belassen, nicht mehr zur Arbeit gehen und gut ist.
Wenn der AG meint, die Kündigung ist nicht ok.
Dann soll er doch weiter Lohn bezahlen😉

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: Britta2 am 18.05.2023 08:08 ---
--- Zitat von: AndreasHL am 17.05.2023 11:32 ---Hallo,

ich habe einen Arbeitsvertrag ab 01.01.1980, gültig "bis auf Weiteres".

Nun habe ich zum 31.08.2023 gekündigt, um in Rente zu gehen (Altersrente). Durch Zufall habe ich meiner Mitarbeiterin des Dienstleistungszentrums Personal gesprochen. Sie teilte mir mit, dass sie bereits ähnliche Fälle kennt und ein Auflösungsvertrag geschlossen werden muss, die Kündigung wäre falsch.

Hat sie recht?

Viele Grüße

Andreas

--- End quote ---


Auf keinen Fall einen Auflösungsvertrag unterschreiben !!!!!!!!!! - In Auflösungsverträgen erklärt man den Verzicht auf sämtliche mögliche künftigen Ansprüchen --- hier ist u.a. auch VBL mit enthalten. Auch dafür gibt es zahlreiche Berichte - JEDER, der sich jemals blauäugig auf sowas eingelassen hat, hat es später bitte bereut.
Unvergessen ein Zeitungsartikel einer Lehrerin - allein infolge untergeschobenem Auflösungsvertrag büßte sich monatlich ca 450€ brutto Zusatzrente ein - lebenslang ... Niemand hatte ihr das vor der Unterschriftsleistung gesagt.
Falls kein Rentenbeginn zum 1.8.2023 möglich ist - dann kündige eben zum 30.09.2023. Der eine Monat sollte noch durchzuhalten (nervlich/körperlich) gehen.

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Man sollte sich durchlesen, was man so unterschreibt. Die Verhandlung um einen Auflösungsvertrag findet auf Augenhöhe statt, da sollte man schon aufpassen können, was da drin steht, bzw. was da reinkommt. Wer sich hier derart übers Ohr hauen lässt, hat auch 5 Lotterieverträge, 10 Waschmaschinen und 15 Zeitschriften-Abos zuhause.

ISN:
Da AndreasHL unter "allgemeine Diskussion" gepostet hat, hat er entweder kein tarifliches Arbeitsverhältnis oder hat kein passenden Unterforum gefunden. Also kann ihm niemand sagen, welche Regelung gilt.

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