Autor Thema: Voraussetzung Entgeldgruppe Herabstufung leidensgerechter Arbeitsplatz  (Read 1695 times)

Abendsonne83

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Hallo zusammen,

derzeit bin ich krank geschrieben.
Mein AG hat mir nun einen leidensgerechten Arbeitsplatz angeboten. Allerdings zwei Entgeldgruppen unter meiner derzeitigen Entgeldgruppe (EG 8 auf EG 6). Beschäftigt bin ich 100 %, die neue Stelle wäre 50 %.

Ist das möglich, mich so weit herabzustufen? Ich kenne mich da absolut nicht aus.

Derzeit läuft auch ein Gleichstellungsantrag bei der AfA, vom Versorgungsamt wurde GdB 30 festgestellt.

Lieben Dank!!!!

Abendsonne 83

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Eine Herabgruppierung ist eine Vertragsänderung. Die Reduzierung der Arbeitszeit ebenfalls. Vertragsänderungen können nur erfolgen, wenn du damit einverstanden bist. Ansonsten wäre eine Änderungskündigung erforderlich.

Referentin HR TfK

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Hallo Abendsonne83,

einer Herabgruppierung musst Du nicht zwingend zustimmen! Wenn sich die Tätigkeit jedoch so ändert, dass die leidensgerechte Arbeit eben einer niedriger bewerteten Stelle entspricht, ist es ein Abwägen, ob Du auf die bisherige Eingruppierung bestehst, oder unter Umständen Deinen Job nicht mehr ausführen kannst und verlierst.

Natürlich ist ein neuer Vertrag eine Willenserklärung zweier Parteien, aber vielleicht kannst Du einen Kompromiss erwirken und beide Seiten sind zufrieden. Du möchtest sicher (und solltest auch) auf Deine Gesundheit achten, aber der Arbeitgeber kann auch nicht vergleichbare Kolleg*innen deutlich schlechter bezahlen als Dich, wenn ihr die gleichen Tätigkeiten macht, die eber einer niedrigeren E.gruppe zuzuordnen ist.

Alles Gute für Dich :)