Hallo zusammen,
mittlerweile zahlen der Bund und die Länder ja den Arbeitgeberzuschuss im Rahmen der Entgeltumwandlung für betriebliche Altersvorsorge.
Für die VKA habe ich Folgendes gefunden:
"Trotz mehrfacher Anläufe kam es in den Folgejahren in diesem Punkt zu keinem Konsens. Ungeachtet dessen beschlossen zunächst der Bund (im März 2022) und anschließend die TdL (im Mai 2022) unter Beibehaltung ihrer bisherigen Auffassung, rückwirkend zum 1.1.2022 auf freiwilliger Basis in Anlehnung an die politische Zielrichtung des Gesetzgebers einen pauschalen Arbeitgeberzuschuss in der gesetzlich vorgesehenen Höhe von 15 v. H. zu zahlen. Davon ausgenommen sind Beschäftigte, bei denen sich keine Sozialversicherungsersparnis ergibt, z. B. mangels Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Die Mitgliederversammlung der VKA fasste daraufhin im Juni 2022 einen inhaltlich gleichen Beschluss mit der Besonderheit, dass es den einzelnen kommunalen Arbeitgeberverbänden anheimgestellt werde, ihren Mitgliedern, den kommunalen Arbeitgebern, die freiwillige und übertarifliche Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Folglich gibt es im kommunalen Bereich im Gegensatz zum Bund und den Ländern beim Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung keine einheitliche Praxis. Im Gegenzug schloss die gesamte Arbeitgeberseite Gespräche über weitergehende Verbesserungen im bestehenden Leistungsrecht (s. o.) aus und beschränkte ihre Verhandlungsbereitschaft auf rein redaktionelle Anpassungen in den Versorgungstarifverträgen."
(Quelle:
https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27tvoedbundvkahd_76ee0b1baa0a8ecd35c5a9097986ef9f%27%20and%20%40outline_id%3D%27tvoedbundvkahd%27%5D)
Weiß jemand, welche Bundesländer (kommunale Arbeitgeberverbände) diesen zahlen und welche nicht?
Ich bekomme beim KAV leider keine Antwort hierzu, würde dieses Geld aber ungerne verschenken.
Ich finde es ohnehin grenzwertig, dass man als einziger Arbeitgeber das nicht unterstützt (es ist für alle Unternehmen Pflicht, außer ein Tarifvertrag wirkt tarifdispositiv dagegen). Bund und Länder setzen es nun um.
Hier geht der öffentliche Dienst (die VKA) wieder mit schlechtem Beispiel voran, indem nicht einmal die gesetzliche Regelung umgesetzt wird, die beim "Ansammeln" von betrieblicher Altersvorsorge unterstützen soll.