Autor Thema: Arbeitgeberzuschuss - VKA  (Read 2102 times)

KlammeKassen

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Arbeitgeberzuschuss - VKA
« am: 17.05.2023 20:42 »
Hallo zusammen,

mittlerweile zahlen der Bund und die Länder ja den Arbeitgeberzuschuss im Rahmen der Entgeltumwandlung für betriebliche Altersvorsorge.

Für die VKA habe ich Folgendes gefunden:

"Trotz mehrfacher Anläufe kam es in den Folgejahren in diesem Punkt zu keinem Konsens. Ungeachtet dessen beschlossen zunächst der Bund (im März 2022) und anschließend die TdL (im Mai 2022) unter Beibehaltung ihrer bisherigen Auffassung, rückwirkend zum 1.1.2022 auf freiwilliger Basis in Anlehnung an die politische Zielrichtung des Gesetzgebers einen pauschalen Arbeitgeberzuschuss in der gesetzlich vorgesehenen Höhe von 15 v. H. zu zahlen. Davon ausgenommen sind Beschäftigte, bei denen sich keine Sozialversicherungsersparnis ergibt, z. B. mangels Versicherungspflicht in der Sozialversicherung. Die Mitgliederversammlung der VKA fasste daraufhin im Juni 2022 einen inhaltlich gleichen Beschluss mit der Besonderheit, dass es den einzelnen kommunalen Arbeitgeberverbänden anheimgestellt werde, ihren Mitgliedern, den kommunalen Arbeitgebern, die freiwillige und übertarifliche Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Folglich gibt es im kommunalen Bereich im Gegensatz zum Bund und den Ländern beim Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung keine einheitliche Praxis. Im Gegenzug schloss die gesamte Arbeitgeberseite Gespräche über weitergehende Verbesserungen im bestehenden Leistungsrecht (s. o.) aus und beschränkte ihre Verhandlungsbereitschaft auf rein redaktionelle Anpassungen in den Versorgungstarifverträgen."

(Quelle: https://www.rehm-verlag.de/eLine/portal/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27tvoedbundvkahd_76ee0b1baa0a8ecd35c5a9097986ef9f%27%20and%20%40outline_id%3D%27tvoedbundvkahd%27%5D)

Weiß jemand, welche Bundesländer (kommunale Arbeitgeberverbände) diesen zahlen und welche nicht?
Ich bekomme beim KAV leider keine Antwort hierzu, würde dieses Geld aber ungerne verschenken.

Ich finde es ohnehin grenzwertig, dass man als einziger Arbeitgeber das nicht unterstützt (es ist für alle Unternehmen Pflicht, außer ein Tarifvertrag wirkt tarifdispositiv dagegen). Bund und Länder setzen es nun um.
Hier geht der öffentliche Dienst (die VKA) wieder mit schlechtem Beispiel voran, indem nicht einmal die gesetzliche Regelung umgesetzt wird, die beim "Ansammeln" von betrieblicher Altersvorsorge unterstützen soll.

Umlauf

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Antw:Arbeitgeberzuschuss - VKA
« Antwort #1 am: 17.05.2023 21:53 »
Nach dem ich von der VBL einen unverständlichen Brief bekam, hieß es dort, der Bund ist vorbildlich und zahlt ihnen 15% Zuschlag. Vorbei ich bisher die Ausstiegsklausel im Gesetz noch nicht gefunden habe. Irgendwo muss es sie geben.

Denn
§ 1a Abs. 1a BetrAVG:
"Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart."

Die Gemeinden sparen doch gerne auf dem Rücken der Arbeitnehmer.

Funfact:
Das BVA war durch diesen Zuschuss nicht in der Lage das Netto korrekt zu berechnen. Das schwankte jeden Monat und es gab hin und her Berechnungen.
Diesen Jahr scheint es zu klappen.

KlammeKassen

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Antw:Arbeitgeberzuschuss - VKA
« Antwort #2 am: 18.05.2023 11:13 »
Nach dem ich von der VBL einen unverständlichen Brief bekam, hieß es dort, der Bund ist vorbildlich und zahlt ihnen 15% Zuschlag. Vorbei ich bisher die Ausstiegsklausel im Gesetz noch nicht gefunden habe. Irgendwo muss es sie geben.

Denn
§ 1a Abs. 1a BetrAVG:
"Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart."

Die Gemeinden sparen doch gerne auf dem Rücken der Arbeitnehmer.

Funfact:
Das BVA war durch diesen Zuschuss nicht in der Lage das Netto korrekt zu berechnen. Das schwankte jeden Monat und es gab hin und her Berechnungen.
Diesen Jahr scheint es zu klappen.

Der Funfact ist wieder der Hammer... das sind Dinge, die in der Privatwirtschaft umgesetzt werden müssen, und im öffentlichen Dienst bekommen sie es nicht hin.

Es geht hier zwar jetzt nicht um die riesigen Summen, bei mir wären es aber etwa 15-20 Euro im Monat... warum an die Arbeitgeber schenken? Die sparen das ja ein an Sozialabgaben.

Die Politik macht Vorgaben und sagt "Wenn ihr Sozialabgaben einspart, gebt die an eure Arbeitnehmer weiter" und der öffentliche Dienst (der eigentlich Vorbildfunktion haben sollte, was Arbeitnehmerrechte angeht), sagt "Nö, also wir nicht :)"
Und dann wundert man sich wirklich, dass man kein Personal findet, wenn sogar die gesetzlichen Regelungen durch einen Tarifvertrag schlechter gestellt werden.

--> War es nicht eigentlich auch so, dass Tariverträge die gesetzlichen Regelungen nur verbessern können, aber nicht verschlechtern?