Hab den Entwurf mal gelesen. Danke für den Link!
Im Kern verfolgt der Entwurf das Ziel, Beamte via Disziplinarrecht schneller aus dem Dienst zu entfernen, wenn sie erhebliche Pflichtverletzungen begangen haben. Adressiert sind dabei insbesondere Verfassungsfeinde (z. B. der "Reichsbürger", der als Bundespolizist tätig ist). Der Entwurf spricht von "einem Bruchteil" der rd. 300 Fälle pro Jahr, in denen uberhaupt Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden. Die gegenwärtig bestehenden Rechtschutzmöglichkeiten führten dazu, dass eine endgültige Entfernung aus dem Dienst aktuell im Durchschnitt vier Jahre benötige. Während dieser Zeit erhalte der Beamte durchgehend Bezüge.
Das Ziel finde ich grundsätzlich verständlich. Nachgelagerter Rechtsschutz, wenn der entlassenen Beamte bereits vom Bürgergeld leben muss, erscheint mir aber fragwürdig. Mir käme eher in den Sinn, die Verfahrensdauer von vier Jahren auf einige Monate zu verkürzen, z. B. durch einen speziellen Disziplinarsenat. Die Fälle werden schließlich nicht vier Jahre lang jeden Tag acht Stunden bearbeitet, sondern liegen die meiste Zeit auf irgendwelchen Stapeln rum.