Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Gesetzentwurf „Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung“
Knecht:
--- Zitat von: emdy am 19.05.2023 21:01 ---Jeder hier, denke ich, ist der Meinung, Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Das ist auch gut so. Aber die Selbstverständlichkeit mit der von der Unschuldsvermutung Abstand genommen wird während die Alimentation seit vielen Jahren vorsätzlich verfassungswidrig (das ist das richtige Wort) ausgestaltet wird, ist schon bemerkenswert.
--- End quote ---
Und die Geschwindigkeit mit der das "gelingt'. Da fühlt man sich direkt wieder ein Stück mehr wertgeschätzt.
RD Faultier:
Wer es besser findet, dass die Exekutive über die Entlassung eines Beamten entscheidet und nicht die Judikative, der ist entweder selbst nah dran am Verfassungsfeind oder ein Anwärter auf den Nobelpreis für den Intelligenz Deckel (derzeitiger Preisträger: Robert Habeck). "Effektiver Rechtsschutz werde durch die Möglichkeit der nachgelagerten gerichtlichen Vollkontrolle der Disziplinarverfügung durch die Verwaltungsgerichte sichergestellt."
Vielleicht fällt künftig auch der Staatsanwalt direkt das Urteil, der Verurteilte kann dann im Gefängnis die gerichtliche Vollkontrolle abwarten ;)
Es bleibt dabei. Dieser Gesetzentwurf ist ein Misstrauensvotum und ein Angriff gegenüber allen Beamtinnen und Beamten des Bundes.
VG
RD Faultier
Bundi:
Ohne den Entwurf gelesen zu haben kann man diesem vielleicht etwas positives abgewinnen. Wer vorsätzlich seit Jahren oder gar Jahrzehnten gegen die Verfassung verstösst und auch Urteile des BVerfG ignoriert ist doch ein Gegner oder Feind der Verfassung oder ? In Konsequenz hiesse das es müssten alle die mit diesem Entwurf zur Herstellung der amtsangemssenen Besoldung per Verfügung entlassen werden. Sarkasmus aus.
Mal im Ernst das hatte ich glaube ich in einem anderen Thread auch schonmal erwähnt es ist erschreckend wenn die BMI ernsthaft über die Umkehr der Beweislast redet. Einem fundamentalen Grundsatz unserer Rechtsordnung. Ich komme immer mehr zu dem Schluss, die hat in ihrem Jurastudium so gar nichts gelernt. Habe ich infolge der BesGesetzgebung schon jedwedes Vertrauen in unseren Dienstherrn nahezu verloren, so wäre das der letzte Nagel im Sarg um alles Vertrauen zu beerdigen.
Ja es ist richtig Feinde unserer Verfassung aus dem ÖD zu entfernen aber bitte schön mit rechtsstaatlichen Mitteln, ansonsten wäre man dem Grunde nach um keinen Deut besser als diejenigen über die man richtet.
Zum Glück habe ich nur noch 10 Jahre durchzuhalten in der Hoffnung das unsere Entscheidungsträger bis dahin nicht den eigentlich schönen und lebenswerten Staat ganz an die Wand gefahren zu haben.
2strong:
Hab den Entwurf mal gelesen. Danke für den Link!
Im Kern verfolgt der Entwurf das Ziel, Beamte via Disziplinarrecht schneller aus dem Dienst zu entfernen, wenn sie erhebliche Pflichtverletzungen begangen haben. Adressiert sind dabei insbesondere Verfassungsfeinde (z. B. der "Reichsbürger", der als Bundespolizist tätig ist). Der Entwurf spricht von "einem Bruchteil" der rd. 300 Fälle pro Jahr, in denen uberhaupt Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden. Die gegenwärtig bestehenden Rechtschutzmöglichkeiten führten dazu, dass eine endgültige Entfernung aus dem Dienst aktuell im Durchschnitt vier Jahre benötige. Während dieser Zeit erhalte der Beamte durchgehend Bezüge.
Das Ziel finde ich grundsätzlich verständlich. Nachgelagerter Rechtsschutz, wenn der entlassenen Beamte bereits vom Bürgergeld leben muss, erscheint mir aber fragwürdig. Mir käme eher in den Sinn, die Verfahrensdauer von vier Jahren auf einige Monate zu verkürzen, z. B. durch einen speziellen Disziplinarsenat. Die Fälle werden schließlich nicht vier Jahre lang jeden Tag acht Stunden bearbeitet, sondern liegen die meiste Zeit auf irgendwelchen Stapeln rum.
Umlauf:
Wenn es dann irgendwann in einem Land den ersten Innenminister der AfD gibt, kann der mit diesem Gesetz die gesamte Beamtenschaft aushebeln.
Jetzt mal ganz extrem zusammengesponnen.
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