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[BY] Psychotherapie und Verbeamtung
EvtlAnwärter:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erwäge ein Studium in der 3. QE (Bayern) zu machen.
Bin körperlich sehr gesund und fit.
Nur hatte ich vor 11 bis 8 Jahren mal mittlere Depressionen wo ich zunächst gelegentlich zum Hausarzt ging.
Außerdem einmal stationär in Psychotherapie war (vor 8 Jahren).
Seither war nichts mehr und ich bin in bester seelischer Gesundheit.
Hat jemand Erfahrung, ob dies beim Amtsarzt angegeben werden muss (der Auskunftbogen ist sehr vage formuliert)?
Könnte dies Probleme geben?
Schöne Grüße
dewe:
Aus persönlicher Erfahrung (nicht ich selber) kann ich sagen das es kein Problem war.
Die Person hats angegeben (ähnlicher Zeitraum mit stationärer Behandlung) und musste nur noch mal ein Scheiben bzw. damalige Befunde mitbringen das wieder alles in Ordnung ist .
Aber kann natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
EvtlAnwärter:
Danke.
Mein Hausarzt hat mir neulich ein Attest geschrieben, dass alles gut ist und ich uneingeschränkt gesund bin.
Reicht das?
Von der Klinik wo ich 3 Wochen stationär war habe ich nur 2 Seiten. Da steht aber nichts davon dass ich wieder gesund bin.
dae123:
Das hängt vom jeweiligen Amtsarzt ab. Da es schon sehr lange her war, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass es zu Problemen kommen wird.
Wäre es erst vor 2 oder 3 Jahren gewesen, hätte ich an deiner Stelle wahrsch. noch den behandelnden Facharzt hinzugezogen, der dir bescheinigt, dass es dir wieder gut geht (anstatt des Schreibens deines Hausarztes). Aber wenn das 8 bis 11 Jahre her ist, sollte das kein Hindernis darstellen...
Sollte es wider Erwarten doch zu Problemen kommen: Vor Gericht hätte die einstellende Behörde keine Chance, wenn das wirklich "alles" ist...
Manche Amtsärzte ignorieren leider immer noch die Rechtsprechung. Die Verbeamtung kann dir (aus gesundheitlichen Gründen) nur verweigert werden, wenn festgestellt werden kann, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wird. Die Hürde ist also relativ hoch.
Durch die geänderte Rechtsprechung werden z.T. mittlerweilse auch Leute mit durchaus großen gesundheitlichen Problemen verbeamtet (Adipositas, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen etc).
Sollte der Amtsarzt feststellen, dass du gesundheitlich nicht für eine Verbeamtung geeignet bist, kann die Behörde dich trotzdem verbeamten oder du klagst vor dem Verwaltungsgericht. Aber wie sagt: Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass es soweit kommt.
EvtlAnwärter:
dae123:
vielen Dank.
Ja so atypische Essstörungen (Bulimie) und Grübelzwang war bei mir auch.
Aber es hatte ja seine Gründe (Homosexuell am äußersten Land und massives Mobbing in der Schule und im Elternhaus).
Das wenn ich so begründe wie es war müsste das jeder normal denkende Mensch verstehen.
Wäre vor Gericht dann im Falle des Falles eine zeitnahe Entscheidung zu erwirken? Die Verbeamtung erfolgt ja bereits zeitnah nach der amtsärztlichen Untersuchung.
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