Autor Thema: [Allg] Zwei Zurruhesetzungsverfügungen denkbar?  (Read 983 times)

Wolly1973

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Hallo zusammen,
ich wurde vor 5 Jahren in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit versetzt. Das hatte nur zum Teil gesundheitliche Gründe. Ich hatte wegen nicht so dramatischen Erkrankungen ein paar Verwendungseinschränkungen, weshalb ich den sehr speziellen Anforderungen meines alten Dienstpostens nicht mehr gerecht wurde. Der Amtsarzt hatte empfohlen, dass ich eine andere Dienstaufgabe erhalte oder umgeschult werde. Der DH hat das geprüft und meinte, dass im ganzen Land kein freier Dienstposten zur Verfügung stünde. Daher wurde ich in den Ruhestand versetzt.
Ich klage dagegen, weil ich Zweifel daran habe, dass so stimmt. Die Klage läuft inzwischen vor der zweiten Instanz.
In Kürze wird eine neue Untersuchung beim AA anstehen. Mir geht es seit einer Corona-Infektion nicht so gut. Ist noch nicht ganz so lange her und es ist unklar, wie sich das entwickelt. Ich habe nun Sorge, dass ich so was wie Long Covid habe und dann vom AA für gar nicht mehr dienstfähig erklärt werde. Aber kann natürlich sein.
Ist es möglich, dass ich dann nochmal in den Ruhestand versetzt werde mit einer anderen Begründung, obwohl über die erste Zurruhesetzung noch nicht abschließend vom Geeicht entschieden ist?
Hat jemand das schon mal erlebt, dass ein Dienstherr eine zweite Zurruhesetzungsverfügung ausspricht, obwohl die erste noch bei Gericht zur Klärung ansteht? Und was würde das für die laufende Klage bedeuten? Verschlechtert das meine Chancen oder wird das von einander unabhängig betrachtet und bewertet?
« Last Edit: 24.05.2023 03:45 von Admin2 »

hondafahrer26

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Antw:Zwei Zurruhesetzungsverfügungen denkbar?
« Antwort #1 am: 22.05.2023 13:02 »
Eine Ruhestandsversetzung für einen Ruhestandsbeamten scheint nicht vorstellbar, solange bis das Gericht Ihnen Recht gegeben hat bleiben Sie ein Ruhestandsbeamter.

Ich würde eher glauben, dass - im Falle eines Erfolgs vor Gericht - die Ruhestandsversetzung aufgehoben und zunächst Ihre einbehaltenen aktiven Bezüge gem. Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBG nachgezahlt werden. Der zweite Schritt wäre dann ein weiteres Zwangspensionierungsverfahren, welches erneut durchlaufen werden muss.

Wolly1973

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Antw:Zwei Zurruhesetzungsverfügungen denkbar?
« Antwort #2 am: 23.05.2023 09:19 »
Guten Morgen,
vielen Dank für Deinen Input…
Du schreibst: eine Ruhestandsversetzung für einen Ruhestandsbeamten sei nicht denkbar… ist es denn nicht so, dass ich noch gar kein Ruhestandsbeamter bin? Bis auf die (ggf. vorläufige) Bezügekürzung gelten für mich alle Regeln eines aktiven Beamten wegen der aufschiebenden Wirkung der Klage. Wäre daher wirklich nicht auch eine zweite Zurruhesetzung denkbar?
Würde mich sehr freuen falls noch jemand Ideen zu meiner Frage hat oder berichten kann, ob so etwas schon mal in seiner Behörde vorgekommen ist.