Autor Thema: Tägliche Arbeitszeit  (Read 1460 times)

Ecki

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Tägliche Arbeitszeit
« am: 22.05.2023 10:23 »
Hallo,
ich arbeite im TVöD SuE mit 80prozent an vier Tagen. Icu möchte aufstocken auf 90prozent, aber weiter nur an vier Tagen arbeiten. Meine tägliche Arbeitszeit also aufstocken. Nun sagte man mir das sei gar nicht erlaubt. Bei vier Arbeitstagen dürfe man maximal 80prozent Arbeiten. Das wäre im TVöD so festgelegt. Wo steht das denn?

KDC

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #1 am: 22.05.2023 10:31 »
Geh doch mal wie folgt an das Thema ran: Dein Gegenüber soll dir bitte zeigen, wo das im TVöD so festgelegt ist. Du bist hier gar nicht in der Beweispflicht.

Spoileralarm: Es ist im TVöD nicht festgelegt. Dein Arbeitgeber hat schlicht keinen Bock, dass du so arbeitest.

McOldie

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #2 am: 22.05.2023 11:48 »
Im TVöD ist dazu keine Aussage getroffen. Ich geh einmal davon aus, dass du einen Vertrag über dauerhaft 80% hast. Es kann aber sein, dass die gewünschte Arbeitszeit an betrieblichen Gründen scheitert.

Tagelöhner

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #3 am: 22.05.2023 11:55 »
Ein derartiges Teilzeitmodell ist definitiv vom Arbeitszeitgesetz gedeckt und auch der Tarifvertrag steht dem nicht entgegen. Wie ein Vorredner bereits schrieb, versucht dich dein AG abzuwimmeln.

McOldie

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #4 am: 22.05.2023 13:45 »
Ein derartiges Teilzeitmodell ist definitiv vom Arbeitszeitgesetz gedeckt und auch der Tarifvertrag steht dem nicht entgegen. Wie ein Vorredner bereits schrieb, versucht dich dein AG abzuwimmeln.
Das Arbeitszeitgesetz regelt nicht den Anspruch auf Teilzeit. Das Arbeitszeitgesetz regelt alles rund um die maximalen Arbeitszeiten von Arbeitnehmern. Außerdem ist darin definiert, welche Regeln zu Ruhezeiten, Pausen und Nachtarbeit einzuhalten sind.

Tagelöhner

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Antw:Tägliche Arbeitszeit
« Antwort #5 am: 22.05.2023 13:48 »
Ach echt? Was für ein Schlaumeierkommentar...

Mein Beitrag hat darauf abgezielt, dass auch das Arbeitszeitgesetz dem favorisierten Teilzeitmodell nicht entgegensteht was z.B. regelmäßige tägliche Arbeitszeiten angeht. Dass sich daraus kein Teilzeitanspruch ableitet ist selbstredend, dafür ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz bzw. tarifrechtliche Regelungen maßgeblich.