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[Allg] Tarifrunde TV-L 2023

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Reisinger850:
Letztens wieder erst von ner Klassenfahrt wiedergekommen. Dienstpflicht in NRW. Mehrarbeit? 0 Euro, bei 50
Überstunden. Könnte im Strahl k*****

cyrix42:
Haben nicht auch verbeamtete Lehrkräfte eine vereinbarte durchschnittliche Wochenarbeitszeit? Dann einfach mal Buchführen; und wenn diese regelmäßig überschritten wird, dem Vorgesetzen anzeigen. Insbesondere Beamte haben ja auch eine Verpflichtung dazu, sich dienstfähig zu halten. Da wäre eine ständige Überarbeitung kontraproduktiv. Entsprechend muss der Dienstherr dafür sorgen, dass dies nicht eintritt.

RagnarDanneskjoeld:

--- Zitat von: Reisinger850 am 09.12.2023 10:56 ---Letztens wieder erst von ner Klassenfahrt wiedergekommen. Dienstpflicht in NRW. Mehrarbeit? 0 Euro, bei 50
Überstunden. Könnte im Strahl k*****

--- End quote ---

Kann ich gut verstehen. Es ist mir unbegreiflich, warum das in NRW rechtlich möglich ist - bei uns in THE LÄND (noch) nicht. Mit Verweis auf die geltende Verordnung musste ich in den letzten Jahren noch nie auf eine Klassenfahrt....

RagnarDanneskjoeld:

--- Zitat von: cyrix42 am 09.12.2023 11:08 ---Haben nicht auch verbeamtete Lehrkräfte eine vereinbarte durchschnittliche Wochenarbeitszeit? Dann einfach mal Buchführen; und wenn diese regelmäßig überschritten wird, dem Vorgesetzen anzeigen. Insbesondere Beamte haben ja auch eine Verpflichtung dazu, sich dienstfähig zu halten. Da wäre eine ständige Überarbeitung kontraproduktiv. Entsprechend muss der Dienstherr dafür sorgen, dass dies nicht eintritt.

--- End quote ---

Das sagt sich leicht. Es hat ja gute Gründe, dass der Dienstherr eine Arbeitszeiterfassung systematisch blockiert. Und ich kenne Kollegen, die genau das gemacht haben, was Sie vorschlagen. Die nassforsche Antwort der Schulleitung: "Arbeiten Sie an Ihrem Zeitmanagement." Sprich: geringere Zeit für das Kerngeschäft einplanen.

cyrix42:
Dann eben eine Stufe weiter eskalieren. Ist ja nicht so, dass bei der Schulleitung die Hierarchie-Kette beendet wäre.

Nebenbei: Die Zeiterfassungspflicht besteht zumindest für Angestellte. Dies kann ein Personal- oder Betriebsrat einfordern. Bei Beamten habe ich dazu keine Ahnung.

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