Das war nur darauf bezogen, dass einige hier der Meinung sind, dass der Tarifabschluss so hoch ausfallen muss dass automatisch die Amtsangemesseheit der Besoldung dadurch 'abgedeckt' wird.
Dabei wird aber vergessen, dass TV L und Besoldung von Landesbeamten, wenngleich beides in der Vergangenheit entsprechend gleich erhöht wurde, grundsätzlich zwei verschiedene Paar Schuhe sind.
Selbst wenn der Abschluss heute oder morgen zustande kommt, heißt das nicht automatisch, dass alle Länder das Ergebnis auf ihre Beamten per Gesetz übertragen. Und selbst eine Übertragung garantiert keine amtsangemessene Besoldung. Diese kann nur durch höchstrichterliche Rechtssprechung bejaht oder verneint werden und muss ggf.im Nachgang angepasst werden. Dem geht dann aber zwingend der Klageweg voraus und das Ganze ist langwierig und u.U. risikobehaftet für den Kläger also Beamten.
Genauso kann ich dann aber bei Unternehmen argumentieren, die Produkte verkaufen. Die können sie auch nicht unermesslich teurer machen, weil die Leute sie dann nicht mehr kaufen (können). Und im Gegensatz zum privaten Konsum sind viele Produkte des öD unverzichtbar für das Leben. Die Argumentation greift so nicht.
... und was passiert mit dem Unternehmen, was seine Produkte nicht mehr gewinnbringend an den Mann bringen kann? ... Dies kann im Zweifelsfall auch den Dienstherrn treffen. Zwar unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich ... vor allem wenn man sieht, wie derzeit unsere Bundesregierung mit dem Geld haushaltet.