Hallo,
ich hoffe, ich bin hier im richtigen Unterthread.
Ich war im Zeitraum 2013-2021 ebenfalls in E6 in der Justiz eingruppiert. Dann war ich ein Jahr außerhalb der Justiz tätig, nicht als Geschäftsstelle. Nun bin ich wieder seit Mitte 2022 in der Justiz tätig. Wird mir die Zeit 2013-2021 evtl. auch in der Höhergruppierung angerechnet? Anträge haben wir dieses Jahr bereits alle gestellt. Ich frage mich nur, ob mir dies evtl. erst ab Mitte 2022 genehmigt wird, da ich 2013-2021 zwar auch in der Justiz tätig war, allerdings bei einem anderen Gericht.
Oder muss der Antrag bei JEDEM Arbeitgeber gestellt werden?
Der Eingruppierungsirrtum muss natürlich nach gerechnet werde was Stufen angeht.
Das musst du natürlich bei deinen altem AG initiieren (einfordern) aber wozu?
Geld gibt es rückwirkend natürlich nicht, sofern man nicht entsprechend §37 es eingefordert hat, oder?
Wenn für dich der Irrtum zutraf:
du 2013-2021 in Eg9(a) warst (welche Stufen) und dann 21-22 auf eine EG6 ? Stelle gegangen bist (herabgruppiert) und jetzt seit Mitte 22 wieder 9a (Höhergruppierung, welche Stufe? Stufenlaufzeit fängt neu an)
Wenn du z.b. Mitte 22 nach EG6 Stufe 6 bezahlt wurdest, dann kommst du rückwirkend ab Mitte 22 in die 9a Stufe 3