Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung aufgrund Urteil BAG
Rora:
--- Zitat von: MoinMoin am 29.05.2023 08:59 ---
--- Zitat von: Rora am 28.05.2023 20:38 ---
--- Zitat von: ISN am 28.05.2023 20:31 ---Selbst wenn du bei deinem alten Arbeitgeber die Ausschlussfrist gewahrt haben solltest, wofür ein schlichter Antrag auf Höhergruppierung aber nicht ausgereicht hätte, wären Zahlungsansprüche inzwischen verjährt.
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Tatsächlich haben wir alle damals den Antrag auch unter Geltendmachung der Ausschlussfrist nach 37 gestellt.
Verstehe ich es richtig, dass man dann also maximal ab Juli 2022 eine evtl Nachzahlung erhält?
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Sofern ihr kein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet sind nach 3 Jahre die Zahlungsansprüche verjährt, so weit ich weiß.
d.h. sofern ihr aktuell nach 37 Ansprüche geltend gemacht habt, sind jetzt max 3 Jahre rückwirkend die Gelder eintreibbar.
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Ah, ok. Danke.
Ich dachte zuerst, Stichtag wäre der Einstellungsbeginn. Also für die Nachberechnung.
Wäre es sinnvoll dann eine evtl. Zahlungsaufforderung an den alten Arbeitgeber zu richten?
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