Hallo zusammen!
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen?
Wir wollen für die Beschäftigten gerne eine Regelung schaffen, die Stufensteigerung (nach Par.17 Abs.2) bereits vor der Stufe 3 vorzunehmen. Meiner Meinung nach ist das nicht möglich, da im Tarifvertrag dies erst ab der Stufe 3 geöffnet wird. Eine freiwillige Zulage der Dienststelle wäre eher eine Lösung, oder?
Dann noch eine weitere Frage zur Arbeitsmarktzulage, Beschluss VKA vom 21.11.2008. Ist dieser Beschluss auch auf Sparkassenbeschäftigte anwendbar? In der mir vorliegenden Fassung des TVöD-S fehlt mir diese. Im Basiskommentar werde ich unter Par. 16 (Bund) Abs.6 fündig. Können wir diesen Beschluss für unsere Beschäftigten ebenfalls anwenden?
Herzlichen Dank für eure Antworten!