Autor Thema: Wiedereinstellung nach Kündigung  (Read 1855 times)

Ole

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Wiedereinstellung nach Kündigung
« am: 23.05.2023 15:49 »
folgende Situation:

Mitarbeiter hat aus freien Stücken zum 30.06.2023 gekündigt. Kündigungsbestätigung nebst Arbeitszeugnis hat er erhalten. Nun wird er wohl doch bleiben, wie verhält sich das rechtlich?

Ich persönlich würde ihn ziehen lassen, andere entscheiden leider anders.

Organisator

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Antw:Wiedereinstellung nach Kündigung
« Antwort #1 am: 23.05.2023 15:52 »
Er wird nicht bleiben können, da er gekündigt hat. Wo kein Arbeitsverhältnis, da kein Arbeitsplatz.

Ole

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Antw:Wiedereinstellung nach Kündigung
« Antwort #2 am: 23.05.2023 15:56 »
Der Chef möchte das er bleibt :-( fragt lieber nicht.

Organisator

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Antw:Wiedereinstellung nach Kündigung
« Antwort #3 am: 23.05.2023 15:57 »
Ändert nichts an dem zum 01.07.2023 nicht mehr vorliegenden Arbeitsverhältnis. Oder darf der Chef Arbeitsverträge unterschreiben?

Ole

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Antw:Wiedereinstellung nach Kündigung
« Antwort #4 am: 23.05.2023 15:59 »
Der Chef darf Arbeitsverträge unterschreiben und ich soll nun einen neuen Vertrag zum 01.07.2023 aufsetzen :-(

Organisator

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Antw:Wiedereinstellung nach Kündigung
« Antwort #5 am: 23.05.2023 16:00 »
okay, und was ist jetzt dein Ziel, bzw. deine Frage?

Tagelöhner

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Antw:Wiedereinstellung nach Kündigung
« Antwort #6 am: 23.05.2023 16:02 »
Ole hat offensichtlich persönlich etwas gegen den wieder einzustellenden Mitarbeiter und erhofft sich von diesem Thread jetzt genau was?  ::) ;D
« Last Edit: 23.05.2023 16:15 von Tagelöhner »

MoinMoin

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Antw:Wiedereinstellung nach Kündigung
« Antwort #7 am: 23.05.2023 16:17 »
Die Stelle wird also neu ausgeschrieben und der alte/neue Bewerber kann dann die Stelle gewinnen, so what?
Oder habt ihr keinen PR und Chef, die das Grundgesetz ehren.

RsQ

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Antw:Wiedereinstellung nach Kündigung
« Antwort #8 am: 24.05.2023 08:38 »
Die Stelle wird also neu ausgeschrieben
Das spricht doch eigentlich gegen eine Besetzung zum 01.07., egal mit wem?!

PiA

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Antw:Wiedereinstellung nach Kündigung
« Antwort #9 am: 24.05.2023 09:12 »
Die Stelle wird also neu ausgeschrieben und der alte/neue Bewerber kann dann die Stelle gewinnen, so what?
Oder habt ihr keinen PR und Chef, die das Grundgesetz ehren.

Das war vermutlich (im ersten Teil) eher Ironie.

Die Stelle wird "natürlich" nicht neu ausgeschrieben, der Chef akzeptiert die Anfechtung der Kündigung durch den AN (wahlweise "finden" sie einen Formmangel: die Unterschrift war nur kopiert, das Orginal der Kündigung ist nicht mehr auffindbar oder verspätet eingegangen o. ä.); gleichzeitig wird ein als "Neuvertrag" bezeichneter Änderungsvertrag geschlossen.

Also eher Weiterbeschäftigung trotz Kündungung.

Sonst beschweren sich doch "alle" über fehlende kreative Lösungsansätze im Personalbereich.
Hier heißt es halt doch einmal: "Gestaltung statt Verwaltung"...  ::)

MoinMoin

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Antw:Wiedereinstellung nach Kündigung
« Antwort #10 am: 24.05.2023 11:30 »
Die Stelle wird also neu ausgeschrieben und der alte/neue Bewerber kann dann die Stelle gewinnen, so what?
Oder habt ihr keinen PR und Chef, die das Grundgesetz ehren.

Das war vermutlich (im ersten Teil) eher Ironie.
Nicht wirklich, da wenn die Stelle nicht neu ausgeschrieben wird, obwohl eine bestätigte Kündigung existiert, würde man gegen das GG verstoßen und der PR müsste dort eingreifen.