Die Tatsache, dass eine handwerkliche Ausbildung gefordert ist, wäre kein Hinderungsgrund dafür, jemanden ohne diese Ausbildung die Tätigkeit zu übertragen. Derjenige wäre lediglich eine Entgeltgruppe tiefer eingruppiert, würde also Entgelt nach EG 4 bekommen, wenn es eine EG 5-Tätigkeit wäre.